Antrag der Stadt Chemnitz auf
rechtsaufsichtliche Genehmigungen für die genehmigungspflichtigen
Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Umbau des „Stadions an der
Gellertstraße“
Die Stadt Chemnitz legte am 9.
August 2012 der Landesdirektion den Beschluss des Stadtrates vom 18. Juli 2012
zum Umbau des Stadions an der Gellertstraße vor und beantragte die hierfür
erforderlichen Genehmigungen.
Mit Schreiben vom 30.08.2012
teilte de r Präside nt de r
Lande sdirektion, Dietrich Gökelmann,
de r Oberbürgermeisterin de r Stadt Chemnitz, Barbara Ludwig, mit, dass
Gegenstand de r Genehmigungen die
jeweiligen Verträge und nicht die internen Sachentscheidungen in Form eines
Stadtratsbeschlusses sein können. Da de m
Stadtratsbeschluss jedoch nur Eckpunkte zum Inhalt de r
beabsichtigten Vereinbarungen, aber keine Verträge ode r
Entwürfe beigefügt waren, fehlt de m
Beschluss schon aus formalen Gründe n
die Genehmigungsreife.
Zude m
verwies de r Präside nt de r Lande sdirektion darauf, dass die Lande sdirektion der Stadt Chemnitz mehrfach mitgeteilt hat,
dass die Beauftragung de r GGG mit de m Umbau de s
Stadions im Wege de r Direktvergabe
vergaberechtlich unzulässig ist.
Dennoch beinhaltet der
Stadtratsbeschluss vom 18.07.2012 den Antrag zur Genehmigung des Abschlusses
eines genehmigungspflichtigen Bau- und Finanzierungsvertrages zwischen der
Stadt Chemnitz und der GGG.
Dazu teilte der Präsident der
Landesdirektion der Stadt mit, dass die Genehmigung nicht erteilt werden könne,
da der aus der Einbeziehung der GGG resultierende Verstoß gegen die vergaberechtlichen
Vorschriften die gesetzlichen Grenzen kommunalen Handelns verletzen würde.
Wegen der
fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Bauerrichtungs- und Finanzierungsvertrages
mit der GGG und dessen enger Verknüpfung mit den weiteren noch abzuschließenden
vertraglichen Vereinbarungen stehen nach Auffassung der Landesdirektion auch
deren Erforderlichkeit und Genehmigungsfähigkeit in Frage.
Die Landesdirektion stellt der Stadt im Ergebnis daher
anheim, ihre Genehmigungsanträge zum Beschluss des Stadtrates vom 18. Juli 2012
zurückzunehmen und diese nach Durchführung eines den vergaberechtlichen
Vorschriften genügenden Vergabeverfahrens zur Bauerrichtung und Finanzierung
unter vollständiger Beibringung der für die Genehmigungsverfahren erforderlichen
Unterlagen erneut zu stellen.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
Stellungnahme des Chemnitzer FC zur Medieninformation der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2012:
Der Chemnitzer FC nimmt zu der Medieninformation der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2012 wie folgt Stellung.
Dr. Mathias Hänel – Vorstandsvorsitzender:
„Eine inhaltliche Bewertung der Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen steht uns nicht zu, da es sich um eine Thematik zwischen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen handelt.
Wir gehen davon aus, dass spätestens bis zum nächsten Zulassungsverfahren beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) im März 2013 eine Lösung gefunden sein muss. Ansonsten haben wir ernsthafte Bedenken, vom DFB keine Zulassung für das Spieljahr 2013/2014 zu erhalten, womit der Profifußball-Standort Chemnitz gefährdet sein könnte.“
Stadt Chemnitz wird offene Punkte beim Stadionumbau mit Landesdirektion klären:
Stellungnahme des Chemnitzer FC zur Medieninformation der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2012:
Der Chemnitzer FC nimmt zu der Medieninformation der Landesdirektion Sachsen vom 31.08.2012 wie folgt Stellung.
Dr. Mathias Hänel – Vorstandsvorsitzender:
„Eine inhaltliche Bewertung der Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen steht uns nicht zu, da es sich um eine Thematik zwischen der Stadt Chemnitz und der Landesdirektion Sachsen handelt.
Wir gehen davon aus, dass spätestens bis zum nächsten Zulassungsverfahren beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) im März 2013 eine Lösung gefunden sein muss. Ansonsten haben wir ernsthafte Bedenken, vom DFB keine Zulassung für das Spieljahr 2013/2014 zu erhalten, womit der Profifußball-Standort Chemnitz gefährdet sein könnte.“
Stadt Chemnitz wird offene Punkte beim Stadionumbau mit Landesdirektion klären:
die Stadt Chemnitz hat die heutige Medienformation der
Landesdirektion Sachsen zur Ablehnung der rechtaufsichtlichen Genehmigungen zur
Kenntnis genommen.
Die Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung und
Landesdirektion sind in allen Projektphasen erfolgt. Auch Vertragsentwürfe und
Vertragsinhalte haben der Genehmigungsbehörde vorgelegen. Zugleich hat die
Stadt jedoch auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die finale Fassung der
Verträge erst dann vorgelegt werden kann, wenn die grundsätzliche Zustimmung
zum Projekt insgesamt in Aussicht gestellt wird. Um die Genehmigungsfähigkeit
herzustellen, ist die Stadt Chemnitz jedoch selbstverständlich bereit, ggf.
weitere Unterlagen einzureichen.
Zur Frage der Beauftragung ihrer Tochtergesellschaft GGG
hat sich die Stadt Chemnitz gegenüber der Landesdirektion zuletzt im Juli
geäußert und unter Einbeziehung einer auf diesem Fachgebiet spezialisierten
Kanzlei die Entscheidung umfassend begründet.
„Wir gehen davon aus, dass uns der Freistaat bei diesem
Projekt für den Chemnitzer Fußball entsprechend der Zusage des
Ministerpräsidenten unterstützt. Wir werden daher das Gespräch mit der
Landesdirektion suchen, um die offenen Punkte zu klären und gemeinsam die
Grundlage für eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen“, sagte Oberbürgermeisterin
Barbara Ludwig.
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