Mittwoch, 30. Januar 2013

Ausgeschriebenes Auto überführt per Haftbefehl gesuchtes Pärchen



Sohland (ots) - Am 29.01.2013 gegen 11:10 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach in Sohland einen PKW Mazda mit Esslinger Kennzeichen (Baden-Württemberg), welcher die Schluckenauer Straße aus Richtung Tschechien befuhr. Das Fahrzeug war zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben und somit vermutlich ohne Versicherung unterwegs. Im Fahrzeug befand sich ein 28-jähriger Deutscher. Auch dieser war den polizeilichen Datenbanken kein Unbekannter. Er wurde wegen des Erschleichens von Leistungen per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft München gesucht. Er hatte die Wahl - 228,50 EUR Geldstrafe oder 11 Tage Freiheitsstrafe. Er gab an, die Strafe bereits beglichen zu haben. Eine entsprechende Quittung sei bei der Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Wilthen.
Die zuständige Justizkasse konnte auf telefonische Nachfrage keinen Geldeingang verzeichnen. Eine Nachfrage vor Ort bei der Lebensgefährtin in Wilthen bestätigte nicht nur, dass es keinen Nachweis über die abbezahlte Strafe gab. Auch die 28-Jährige wurde gesucht - von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt/Main wegen Betrugs.
Ihr wurde der entsprechende Haftbefehl eröffnet. Auch sie hatte die Wahl - 768 EUR Geldstrafe oder 96 Tage Justizvollzugsanstalt. Sie konnte nicht bezahlen. Somit wurden beide Personen festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Der Mann überlegte es sich dann auf der Dienstelle in Ebersbach anders und bezahlte seine Geldstrafe. Auch die Lebensgefährtin trieb das Geld über eine Vertrauensperson auf.
Nachdem die Geldstrafe in einer Münchner Bundespolizeidienststelle nachweislich eingezahlt wurde, konnte sie ebenfalls auf freien Fuß.
Somit konnte sie dann zu ihrem 9 Monate altem Kind zurück, welches in Kenntnis des Jugendamtes kurzfristig bei der Schwester des 28-Jährigen untergebracht wurde. Das Fahrzeug wurde in Sohland abgestellt und die Landespolizei Sachsen wurde bezüglich der Vornahme der Zwangsentstempelung und der Bearbeitung des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz informiert.

Quelle: Bundespolizei

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