Kunden der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) meldeten, dass seit gestern „Drückerkolonnen“ unterwegs sind und unlautere Stromverträge abschließen möchten.
Die Betroffenen unterzeichnen Stromverträge im Glauben, dass der Energielieferant ein neuer „Rechnungsträger“ von der Zwickauer Energieversorgung GmbH sei.
Die ZEV weist ausdrücklich darauf hin, dass, ohne eine vorherige Absprache oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden, keine Haustürgeschäfte durchgeführt werden.
Verbraucher sollten sich im Zweifelsfall einen Betriebsausweis vorzeigen lassen. Bei Haustürgeschäften steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht vor allem dann, wenn ein Vertreter ohne vorherige Ankündigung an der Wohnungstür klingelt und in der Wohnung oder sogar an der Haustür ein Vertrag abgeschlossen wird. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Für Auskünfte können sich Stromkunden an den Vertrieb der ZEV wenden.
(Telefonnummer 0375 3541-237).
Quelle: ZEV
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