Bad Schandau - Seine Fahrt am 10. Januar 2013 nach Bad Schandau, war für einen Deutschen (61 Jahre) mit einem Stopp durch die Bundespolizei beendet. Wenige Minuten nach der Kontrolle klickten die Handfesseln für den Mann aus Magdeburg.
Gegen den Deutschen lag ein Vollstreckungshaftbefehl durch das Amtsgericht in Magdeburg aus dem Jahr 2012 vor. Weiterhin nutzte er in der Vergangenheit nicht die Möglichkeit, seine noch offene Strafe in Höhe von 1496 Euro zu bezahlen. Das Gericht verurteilte den Gesuchten wegen Betrug im Jahr 2011. Er konnte die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen nicht abwenden, da er den offenen Betrag nicht aufbringen konnte.
Wenige Stunden nach seiner Feststellung durch die Fahnder wurde der
Verurteilte der Justiz zum Haftantritt übergeben.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Altenberg
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