Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel des FC
Erzgebirge Aue in Cottbus am 25. Februar 2012 - Verbot der Mitnahme von
Glasflaschen und Getränkedosen -
Aue/Dresden/Leipzig/Cottbus (ots) - Am Samstag, den 25. Februar
2012 findet in Cottbus die Fußballbegegnung zwischen dem
FC Energie Cottbus und dem FC Erzgebirge Aue statt. Zur Unterstützung ihrer
Mannschaft reisen zahlreiche Fans mit Reisezügen der Deutschen Bahn AG, der
Erzgebirgsbahn und dem eingesetzten Entlastungszug an.
Aus
Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von
Glasflaschen und Getränkedosen in den Reisezügen auf dem Netz der Eisenbahnen
des Bundes, der Erzgebirgsbahn und dem eingesetzten Entlastungszug per
Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.
Dieses Verbot
gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf den Verbindungsstrecken
Aue - Leipzig - Cottbus, Aue - Chemnitz - Dresden - Cottbus und Berlin -
Frankfurt/O. - Cottbus. Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit am
25. Februar 2012 im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Die Einhaltung
des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den
Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten,
rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Die ausführliche
Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna,
Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei der Bundespolizeiinspektion
Klingenthal, Dürrenbachstr.20,
08248 Klingenthal während der allgemeinen Geschäftszeiten
eingesehen werden.
Quelle: Bundespolizei
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