Mittwoch, 22. Februar 2012

Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel des FC Erzgebirge Aue in Cottbus am 25. Februar 2012



Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel des FC Erzgebirge Aue in Cottbus am 25. Februar 2012 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen -

   Aue/Dresden/Leipzig/Cottbus (ots) - Am Samstag, den 25. Februar
2012 findet in Cottbus die Fußballbegegnung zwischen dem FC Energie Cottbus und dem FC Erzgebirge Aue statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Fans mit Reisezügen der Deutschen Bahn AG, der Erzgebirgsbahn und dem eingesetzten Entlastungszug an.

   Aus Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen und Getränkedosen in den Reisezügen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes, der Erzgebirgsbahn und dem eingesetzten Entlastungszug per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

   Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf den Verbindungsstrecken Aue - Leipzig - Cottbus, Aue - Chemnitz - Dresden - Cottbus und Berlin - Frankfurt/O. - Cottbus. Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit am 25. Februar 2012 im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

   Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.

   Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei der Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Dürrenbachstr.20,
08248 Klingenthal während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Quelle: Bundespolizei

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