Görlitz (ots) - Angesichts der Witterung und der eröffneten Badesaison am Berzdorfer See werden insbesondere Badegäste und Besucher darum gebeten, die fast unmittelbar am See gelegenen Gleise der Eisenbahnstrecke nicht außerhalb der zugelassenen Stellen zu überqueren. Abgesehen von den bestehenden Gefahren, denen man sich durch herannahende Züge aussetzt, kann die Bundespolizei Verwarngelder bei unbefugten Gleisüberschreitungen gegen die Betroffenen erheben. Sollte es im Zusammenhang mit unbefugten Überschreitungen zu Schnellbremsungen kommen, könnte u. U. strafbares Verhalten vorliegen.
Ferner werden Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass es sich bei gesperrten Flächen und Wegen im Bereich der Abfahrt B99/Zufahrt zum See teilweise um Bahnanlagen handelt, die nicht als Parkraum zugelassen sind. Die betreffenden Flächen dienen im Falle eines Bahnbetriebsunfalles Einsatzkräften als Rettungsweg und sind auch vor deren Absperrung bzw. Beschilderung freizuhalten. Das unbefugte Abstellen von Kfz kann und wird durch die Bundespolizei geahndet.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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