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Dienstag, 12. Mai 2015

Wetterwarnung für 12.05.2015



WARNLAGEBERICHT für
Sachsen

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst
am Dienstag, 12.05.2015, 10:30 Uhr

Nachmittags starke, teils schwere Gewitter, nachts abziehend.
UNWETTER möglich!

Entwicklung der Wetter- und Warnlage für die nächsten 24 Stunden bis Mittwoch, 13.05.2015, 10:30 Uhr:

Die Kaltfront eines Tiefs über dem Nordmeer überquert Mitteldeutschland im Tagesverlauf südostwärts. Nachfolgend fließt wieder etwas kühlere Meeresluft ein, die am Mittwoch unter schwachen Zwischenhocheinfluss gelangt.

Heute Nachmittag und am Abend muss mit starken Gewittern aus Westen gerechnet werden. Dabei sind Starkregen bis 25 Liter pro Quadratmeter in kurzer Zeit, kleinkörniger Hagel und schwere Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10) zu erwarten. Lokal können sich auch schwere Gewitter
(UNWETTER) mit heftigem Starkregen über 25 Liter pro Quadratmeter in kurzer Zeit, orkanartigen Böen bis 115 km/h (Bft 11) und größerem Hagel über 2 cm Durchmesser entwickeln. Für den Freistaat gilt eine VORABINFORMATION UNWETTER vor SCHWEREM GEWITTER von 15:00 bis 00:00 Uhr. Die Gewitter ziehen nach Osten. Bis in die erste Nachthälfte muss, vor allem im Mittelgebirgsraum und in Ostsachsen, noch mit Gewittern gerechnet werden. Erst nach Mitternacht wird die Gewittertätigkeit nach Polen und Tschechien abziehen. Nachfolgend ist bis Mittwochabend mit keinen weiteren warnwürdigen Wettereignissen zu rechnen.

Quelle: DWD

Dienstag, 20. August 2013

Gefährliche Spielchen am Haltepunkt Kubschütz






Gefährliche Spielchen am Haltepunkt Kubschütz

Kubschütz (ots) - Für einen Einsatz von Einsatzkräften der Bundespolizei am Sonntag Nachmittag sorgte ein 15-jähriger Jugendlicher. Gemeinsam mit 2 Freunden hielt er sich am Haltepunkt in Kubschütz auf. Er lief über die Gleise und wieder zurück zum Bahnsteig. Darüber informierte der Lokführer
einer Regionalbahn die Bundespolizei, welcher dies beobachtete. Die Bahn stand zum Glück. Um weitere Gefahrensituationen für die Jugendlichen als auch für den Bahnverkehr zu verhindern, verlegten Einsatzkräfte sofort zum
Ereignisort. Auch ein Polizeihubschrauber wurde in die Suche nach den Jugendlichen eingebunden. Dieser spürte sie auch aus der Luft auf und führte die Streifen am Boden zu dem Grundstück, auf welches sich die 3 jungen Leute zurückgezogen hatten. Dort wurden die Jugendlichen über das Verhalten auf Bahnanlagen und die Tatsache, dass diese keinen Spielplatz
darstellen, eingehend belehrt. Im Ernstfall riskiert man bei solchen Spielchen sein Leben oder gefährdet andere Nutzer der Bahn. Neben der Gefährdung für sich selbst können Strafanzeigen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr als auch hohe Rechnungen aufgrund des Polizeieinsatzes auf die Verursacher zukommen.

Deswegen: Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz!


Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach



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Donnerstag, 20. Juni 2013

Bundespolizei warnt vor unbefugten Gleisüberschreitungen am Berzdorfer See





Bundespolizei warnt vor unbefugten Gleisüberschreitungen am Berzdorfer See

Görlitz (ots) - Angesichts der Witterung und der eröffneten Badesaison am Berzdorfer See werden insbesondere Badegäste und Besucher darum gebeten, die fast unmittelbar am See gelegenen Gleise der Eisenbahnstrecke nicht außerhalb der zugelassenen Stellen zu überqueren. Abgesehen von den bestehenden Gefahren, denen man sich durch herannahende Züge aussetzt, kann die Bundespolizei Verwarngelder bei unbefugten Gleisüberschreitungen gegen die Betroffenen erheben. Sollte es im Zusammenhang mit unbefugten Überschreitungen zu Schnellbremsungen kommen, könnte u. U. strafbares Verhalten vorliegen.

Ferner werden Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass es sich bei gesperrten Flächen und Wegen im Bereich der Abfahrt B99/Zufahrt zum See teilweise um Bahnanlagen handelt, die nicht als Parkraum zugelassen sind. Die betreffenden Flächen dienen im Falle eines Bahnbetriebsunfalles Einsatzkräften als Rettungsweg und sind auch vor deren Absperrung bzw. Beschilderung freizuhalten. Das unbefugte Abstellen von Kfz kann und wird durch die Bundespolizei geahndet.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

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Freitag, 14. Juni 2013

Talsperre Euba: Betreten des Geländes und Baden weiterhin untersagt Talsperre wird derzeit für Reparatur kontrolliert abgelassen





Talsperre Euba: Betreten des Geländes und Baden weiterhin untersagt
Talsperre wird derzeit für Reparatur kontrolliert abgelassen 

Die Talsperre Euba wird derzeit komplett abgelassen, um danach den Grundablass zu reparieren. In der vergangenen Woche ließ dieser sich beim Versuch den Wasserspiegel nach dem Hochwasser zu senken nicht wie geplant öffnen. Die Stadt Chemnitz weist in dem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Betreten des Talsperrengeländes und das Baden aus Sicherheitsgründen verboten ist. In den vergangenen Tagen wurden Badende beobachtet, zudem gab es Versuche das Ablassen zu verhindern. Verstöße gegen das Verbot werden deshalb ab sofort als Hausfriedensbruch und damit als Straftat geahndet.

Betreten des Geländes weiterhin untersagt

Die Benutzung der Wasserfläche der Talsperre Euba zum Baden, Schwimmen, Angeln und das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art durch unberechtigte Dritte sind nicht gestattet!

Verboten ist weiterhin: Das Betreten der Staumauer und der Betriebseinrichtungen, insbesondere der Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Schiebereinrichtungen, Podesten aller Art sowie Dächer und Türme zu besteigen bzw. zu übersteigen.

Mit Gegenständen aller Art zu werfen, Feuer zu machen, bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Wege zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben sowie durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen. Die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre Euba aufhaltenden Personen haften für alle Schäden die der Stadt Chemnitz aus der verbotenen Nutzung bzw. Handlung entstehen können. 


Quelle: Stadt Chemnitz

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Montag, 10. Juni 2013

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert: Sandsäcke unbedingt liegen lassen!






Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Sandsäcke unbedingt liegen lassen!

Stadt beginnt in dieser Woche mit dem Abtransport 

Die Stadtverwaltung Zwickau bittet eindringlich, die Sandsäcke liegen zu lassen und nicht mitzunehmen. An gefährdeten Orten werden diese einerseits nach wie vor als Schutz benötigt, wie an der Straße der Einheit in Crossen. Dort ist der Damm stark aufgeweicht und die Dammhöhe noch nicht für ein sogenanntes 100-jähriges Hochwasser bemessen. Momentan läuft das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben. Andererseits werden die Säcke für mögliche Hochwasserereignisse gebraucht, die sich niemand wünscht, die aber auch in naher Zukunft keiner ausschließen kann. 

Im Verlauf des Hochwasserwochenendes kamen rund 108.000 Sandsäcke zum Einsatz. Die Helfer der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes und die freiwilligen Helfer aus der Bevölkerung füllten etwa 1000 Tonnen Sand in die Säcke, die insbesondere auf den Dämmen in Bockwa, der Innenstadt und an der Pappelkurve in Crossen verwendet wurden. Eingesetzt wurden diese aber beispielweise auch am Moritzbach, beim Park „Neue Welt“ und in Crossen am Schneppendorfer Bach. Der Sand war teilweise im Bauhof und im Feuerwehramt eingelagert. Zusätzliche Lieferungen erhielt die Stadtverwaltung von den Firmen Normkies GmbH und Kies-Sand-Service-Zwickau GmbH. In einigen Fällen, wie in Crossen, wurde Sand aus Spielplätzen verwendet.  Umso bedauerlicher ist es, dass manche Sandsäcke von Privatleuten an der besonders gefährdeten Stelle am Muldendamm in Crossen mitgenommen wurden! 

Bisher war bewusst auf den Abtransport verzichtet worden. Neben dem Umstand, dass man die Einsatzkräfte nach ihrem mitunter tagelang andauernden Katastrophendienst nicht weiter strapazieren wollte, spielte die Statik der Dämme eine Rolle. Das Betreten oder gar Befahren der durchweichten Schutzsysteme könnte Schäden nach sich ziehen. In dieser Woche beginnt nun das Einsammeln der Sandsäcke, die dann geleert und gelagert werden. Die Verantwortlichen des Feuerwehramtes gehen davon aus, dass aufgrund der Anzahl und der Verteilung mindestens 6 Wochen für diese Arbeiten benötigt werden. Aus Sicherheitsgründen verbleiben aber die Sandsäcke am Muldendamm in Crossen bis auf Widerruf. 



Quelle: Presse- und Oberbürgermeisterbüro



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Donnerstag, 6. Juni 2013

ZEV warnt vor Haustürgeschäften - Erneut Drückerkolonnen in Zwickau unterwegs





ZEV warnt vor Haustürgeschäften - Erneut Drückerkolonnen in Zwickau unterwegs

Kunden der Zwickauer Energieversorgung GmbH (ZEV) meldeten, dass seit gestern wieder „Drückerkolonnen“ unterwegs sind und unlautere Stromverträge abschließen möchten.
Die Betroffenen unterzeichnen Stromverträge im Glauben, dass der Energielieferant ein neuer „Rechnungsträger“ von der Zwickauer Energieversorgung GmbH sei.
Die ZEV weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne eine vorherige Absprache oder auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden, keine Haustürgeschäfte durchgeführt werden.
Verbraucher sollten sich im Zweifelsfall einen Betriebsausweis vorzeigen lassen.
Bei Haustürgeschäften steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht vor allem dann, wenn ein Vertreter ohne vorherige Ankündigung an der Wohnungstür klingelt und in der Wohnung oder sogar an der Haustür ein Vertrag abgeschlossen wird. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Die ZEV unterstützt alle betroffenen Kunden beim Widerruf. (Telefon Vertrieb 0375 3541-237).

Quelle: Energieversorgung Zwickau

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Dienstag, 26. März 2013

Trotz Rotlicht und geschlossener Halbschranke am Bahnübergang abgebogen






Trotz Rotlicht und geschlossener Halbschranke am Bahnübergang abgebogen

Chemnitz/ Einsiedel  - Am 25.03.2013 in den frühen Morgenstunden musste der Triebfahrzeugführer der Regionalbahn von Chemnitz nach Thalheim am Bahnübergang in Einsiedel eine Schnellbremsung einleiten. Ein PKW war trotz geschlossener Halbschranke von Chemnitz kommend nach links in die Altenhainer Allee abgebogen. Dadurch geriet er in den sogenannten Regellichtraum des Zuges. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, leitete der
Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung ein. Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz ermittelt wegen dem Verdacht einer Straftat, hier Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.

Da es in diesem Bereich immer wieder zu Verkehrsverstößen kommt, wird die Bundespolizei gemeinsam mit der Polizeidirektion Chemnitz verstärkt Kontrollen an diesem Bahnübergang durchführen.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Chemnitz


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Freitag, 22. März 2013

Betrüger treiben ihr Unwesen- Polizei Leipzig warnt vor betrügerischen Anrufen





Betrüger treiben ihr Unwesen

Ort: Rittergutsstraße, 04159 Leipzig
Zeit: 21.03.2013; 13:00 Uhr

Gestern Vormittag erhielt eine 75-Jährige von einer unbekannten Frau einen Telefonanruf, in welchem sie sich als Mitarbeiterin eines Polizeipräsidiums ausgab und die ältere Dame aufforderte, eine offene Rechnung von 3.800 Euro, aus einem Gewinnspiel zu begleichen. Dazu forderte die Anruferin die ältere Dame auf, sie solle den Betrag auf das Konto eines türkischen Staatsbürgers bei einer britischen Bank überweisen. Die unbekannte Anruferin drohte der 75- Jährigen, dass, wenn sie den Betrag nicht umgehend zahle, Strafanzeige zu erstatten und gerichtlich gegen sie vorzugehen. Dies habe dann Folgekosten, die ein Vielfaches der eigentlichen Kosten wären. Mit dieser „Masche“ versuchte die dreiste Anruferin Zahlungsdruck auf die ältere Dame aufzubauen, um auf diese Weise unberechtigt an das Geld zu gelangen.

Die Polizei warnt: Erhebungen behördlicher Geldforderungen werden nicht telefonisch an die Bürger herangetragen, vor allem nicht im Zusammenhang mit Gewinnspielen.

Sollten Sie eine telefonische Zahlungsaufforderung erhalten, dann wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Polizeidienststelle. 


Quelle: PD Leipzig


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Freitag, 22. Februar 2013

Stadtgebiet Leipzig Betrüger unterwegs - Warnung der Polizei





Stadtgebiet Leipzig

Betrüger unterwegs 

Ort: Leipzig-Südvorstadt, Schenkendorfstraße/Karl-Liebknecht-Straße
Zeit: 21.02.2013, 15:15 Uhr

Eine 19-jährige Passantin wurde am Donnerstagnachmittag auf eine Frau mit einer Sammelliste in der Karl-Liebknecht-Straße aufmerksam. Diese winkte die Leipzigerin zu sich und zeigte der jungen Frau eine Liste, auf der für ein Zentrum für Taubstumme gesammelt werden soll. Anfänglich hielt sie die Aktion für eine gute Sache. Da bereits schon zwei Namen mit Unterschrift, Postleitzahl und je ein Geldbetrag über 10,-Euro auf der Liste standen, übergab sie der Sammlerin ebenfalls 10,-Euro. Psychologisch gesehen ist das sehr clever, „alle geben 10,-Euro“, das kann zur Übergabe des zumindest gleichhohen Betrages annimieren.
Nach dem die 19-Jährige das Geld übergeben hatte und weiterlief, wurde sie stutzig. Auf der Sammelliste stand keine Kontoverbindung, es wurde kein Ausweis vorgezeigt, keine Quittung ausgehändigt und so richtig gehörlos war die Sammlerin auch nicht. Daraufhin entschloss sich die 19-Jährige, die Frau nochmals anzusprechen. Sie hatte Glück und konnte diese in der Karl-Liebknecht-Straße noch antreffen. Gleichzeitig stellte sie eine weitere Sammlerin fest. Die Leipzigerin sprach die diese an und verwies auf die Polizei, daraufhin wurde ihr das Geld zurückgegeben.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei vor dieser „betrügerischen Sammelaktion“ warnen. Im November 2012 wurden erstmals rumänische Personen bei Sammelaktivitäten unter der Bezeichnung „Handicap International“ im Stadtgebiet festgestellt. Seit Anfang Februar 2013 häufen sich diese Aktionen. In der Vergangenheit agierten die Sammler im Bereich des Leipziger Hauptbahnhofs, Markplatzes, des Uni-Campuses, der Grimmaischen Straße, der Petersstraße, Gottschedstraße, Lützner Straße/Merseburger Straße, Augustusplatzes und in der Nürnberger Straße/am EDEKA-Markt. Die Tätergruppe agierte in wechselnder Besetzung, als einzelne oder zu mehreren Personen. Es sind nicht nur Frauen und Männer tätig. In den letzten Tagen waren auch Kinder mit solchen Sammellisten unterwegs. Die Betrüger gebenvor Taubstumm zu sein und zeigen eine gefälschte Sammelliste mit der Beschriftung
„Zertificat Des Regionalen Verbundes Für Taubstumme Und Korperlich Behinderte Personen Und Fur Die Armen Kinder Wollen Wir Ein Internationales Zentrum Erschaffen“ (Um Baulichen Anlagen Zu Bauen)“
Auf den Listen können Spendenwillige die Postleitzahl, den Namen der Stadt, ihre Unterschrift und den gespendeten Geldbetrag eintragen.
Die Polizei hat in der Vergangenheit vereinzelte „Sammler“ polizeilich erfassen können. So wurde bekannt, dass diese bereits in anderen Städten Deutschlands unterwegs waren.
Die auf der Sammlerliste aufgebrachten Logos „Handicap International“ stimmen mit dem des Vereins „Handicap International e.V. überein. Auf Nachfrage wurde bekannt, dass sich die Verantwortlichen des Vereines von der Sammelaktion distanzieren. Weiterhin nahmen die Ermittler Kontakt mit dem Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. auf. Hier ist ebenfalls nicht bekannt, dass ein neues Taubstummenzentrum in Leipzig gebaut werden soll. Beide Vereine haben bereits in der Vergangenheit Kenntnis von derartigen Sammelaktionen erhalten und sich davon distanziert Der Polizei liegen noch keine konkreten Angaben vor, wie viel Geld die Betrüger bereits mit dieser Masche „ergaunert“ haben.

Die Leipziger Polizei warnt vor derartiger Sammelaktionen – Bitte in diesem Fall kein Geld zu spenden!

Leipziger die bereits Geld an diese „Sammler“ übergeben haben werden gebeten, sich bei dem Polizeirevier Leipzig-Zentrum, Ritterstraße 19-21 in 04109 Leipzig, Tel. (0341) 710 50, zu melden. 


Quelle: PD Leipzig


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Donnerstag, 14. Februar 2013

Trickdiebin in Bautzen unterwegs - Polizei verfolgt heiße Spur





Trickdiebin in Bautzen unterwegs - Polizei verfolgt heiße Spur

Stadtgebiet Bautzen
Dezember 2012 und Februar 2013

Eine bislang unbekannte Trickdiebin hat im Bautzener Stadtgebiet im Dezember 2012 und in den vergangenen Tagen in mehreren Fällen Diebstähle in Mitarbeiterräumen verschiedener Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe begangen. Mehr als zehn Taten sind der Kriminalpolizei in Bautzen gemeldet worden. Dabei war die Vorgehensweise der Frau stets die gleiche: Sie sprach in den Geschäften oder Betrieben vor und fragte, die Toilette nutzen zu dürfen, was ihr gewährt wurde. In einem unbeobachteten Augenblick stahl die Frau dann aus Handtaschen oder Rucksäcken von Mitarbeitern die Geldbörsen. Hierbei hatte sie es offensichtlich auf Bargeld abgesehen. Mehrere Hundert Euro hat die Frau so bislang erbeutet.

Die Diebin wird wie folgt beschrieben:

- etwa 25 bis 35 Jahre alt
- ca. 165 cm groß
- schlanke Figur
- mittellanges, blondiertes Haar mit dunklem Haaransatz
- das Haar manchmal hochgebunden und zeitweise mit andersfarbigen Strähnen
- die Augen oftmals dunkel geschminkt
- sie trägt ein Gesichtspiercing.

Die Kriminalpolizei verfolgt eine heiße Spur und sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu der beschriebenen Frau geben können bzw. geschädigt wurden. Hinweise nimmt das Polizeirevier Bautzen auch telefonisch unter 03591 356-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. 


Quelle: PD Görlitz


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Montag, 11. Februar 2013

Polizei Görlitz warnt vor Haustürgeschäften






Polizei warnt vor Haustürgeschäften

In der vergangenen Woche ist die Polizei in der PD Görlitz vereinzelt über Sachverhalte informiert worden, bei denen Personen hartnäckig versuchten, an der Haus- bzw. Wohnungstür Verträge für beispielsweise Zeitungsabonnements abzuschließen. Hinter diesen „Haustürgeschäften“ stehen oftmals „dubiose Drückerkolonnen“. Die an der Haustür klingelnden Personen versuchen, unter anderem auch durch Mitleid zum Vertragsabschluss zu kommen. So geben sie zum Beispiel vor, in einer finanziellen Schieflage zu stecken und den Erlös aus dem Vertragsabschluss für den Drogenentzug zu benötigen.

Die Polizei rät, derartige Geschäfte genau zu prüfen und besser nicht an der Haustür abzuschließen. Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie Nachbarn, Bekannte, Familienmitglieder oder auch die Polizei zum Sachverhalt hinzu.


Quelle: PD Görlitz


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Freitag, 8. Februar 2013





Chemnitz

Stadtzentrum – Polizei warnt vor falschem Spendensammler/Zeugengesuch

Ein unbekannter Mann hat am Dienstag, dem 5. Februar 2013, gegen 16 Uhr, an der Zentralhaltestelle angeblich für das Gehörlosenzentrum Chemnitz Spenden gesammelt. Einer Zeugin war der Mann mit der Spendenliste auf einem Klemmbrett aufgefallen, weil er sie mit Gesten und undeutlicher Sprache um eine Spende bat. Als die Frau nach dem Spendenausweis fragte, habe er zwar auf die Liste gezeigt, jedoch keinen Ausweis. Als die Frau daraufhin eine Spende ablehnte, sei der Mann weggegangen. Die Zeugin rief dann beim Stadtverband der Gehörlosen Chemnitz e. V. an. Dort wurde ihr bestätigt, dass vom Verein bzw. dem Gehörlosenzentrum keinerlei derartige Spendensammlungen durchgeführt werden. Der Unbekannte hatte sich also des Vereins bedient, um an Geld zu kommen. Die Mitarbeiter des Gehörlosenzentrums haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Sie fürchten jetzt um den guten Ruf des Vereins, der sich für Menschen mit Behinderung engagiert. 
Der Unbekannte sei ca. 30 Jahre alt und südländischen Typs gewesen. Er habe schwarze Haare gehabt und einen Wollmantel getragen. 
Die Polizei warnt vor derartigen Betrügern, die soziales Engagement für ihre schmutzigen Handlungen ausnutzen. Spendenwillige wenden sich besser direkt an Vereine oder Verbände. Dort erhalten sie konkrete Hinweise. Bei Straßensammlungen sollte man sich auf jeden Fall einen Spendenausweis und den Personalausweis zeigen lassen.
Die Polizei sucht weitere Zeugen. Wer hat Geld gespendet oder den Spendensammler beobachtet? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Chemnitz unter Telefon 0371 387-2279 entgegen. 

Quelle: PD Chemnitz


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Dienstag, 5. Februar 2013

Gefährliches Ferienabenteuer in Chemnitz





Gefährliches Ferienabenteuer

Chemnitz  - Großes Glück hatten 3 Kinder (11 und 13 Jahre) aus Chemnitz am Sonntagnachmittag. Die drei Jungen waren durch einen Triebfahrzeugführer eines vorbeifahrenden Expresszuges gegen 15:00 Uhr in der Nähe des Haltepunktes Schönau beim Aufenthalt im Gleisbereich gesehen worden. Über die Notfallleitstelle der Eisenbahn in Leipzig wurde umgehend die Bundespolizei in Chemnitz informiert. 
Eine Streife der Bundespolizei, unterstützt durch einen Polizeihubschrauber, konnte die Kinder wenig später aus dem Gefahrenbereich der Gleise bringen. Sie wurden zunächst über die Gefahren an Bahnanlagen und insbesondere über
ihren Leichtsinn belehrt und anschließend ihren Eltern übergeben. Diese hatten über diesen Ausflug keine Kenntnis, waren aber heilfroh, ihre Jungen wohlbehalten in Empfang nehmen zu können. Ihr gefährlicher Ausflug wird keine rechtlichen Konsequenzen haben. Allerdings werden sie, gemeinsam mit
ihren Eltern, eine Einladung durch die Bundespolizei bekommen. In einer Bahnpräventionsschulung werden ihnen die Gefahren und das richtige Verhalten auf Bahnanlagen noch einmal ganz speziell näher gebracht.

Aus diesem Grund der dringende Appell an Eltern: Weisen Sie ihre Kinder auf die besonderen Gefahren der Bahnanlagen hin.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Betreten der Gleise oder dem Spielen an den Gleisen. Die Splitterwirkung aufgelegter Schottersteine, die Geschwindigkeit der Züge und ihre Sogwirkung sowie der Starkstrom sind von
Kindern und Jugendlichen kaum einschätzbar. Der Flyer "Bahnanlagen sind kein
Abenteuerspielplatz"  unter www.bundespolizei.de enthält eine Anzahl von Hinweisen, die Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten helfen sollen, Ihren Kindern die Gefahren, die vom Eisenbahnbetrieb ausgehen können, bewusst zu machen. Neben weitergehenden Informationen bietet die Bundespolizei Unterrichtungen durch ihre Präventionsbeamten zum Thema "Bahnverkehrserziehung" an. Dafür können sich Lehrer und Erzieher an die kostenlose Hotline: 0800 6 888 000 oder auch direkt an die Bundespolizeiinspektion Chemnitz unter 0371 4615 105 wenden.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Chemnitz



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Dienstag, 29. Januar 2013

Bundeskriminalamt und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnen vor einer aktuellen digitalen Erpressungswelle bei der Internetnutzung






Bundeskriminalamt und Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik warnen vor einer aktuellen digitalen Erpressungswelle
bei der Internetnutzung

Wiesbaden  - Wieder ist eine neue Variante von Schadsoftware (sog.Ransomware) im Umlauf, die Computer infiziert und sperrt. Eine Nutzung des Rechners ist nicht mehr möglich.

Dabei wird durch die Schadsoftware ein sogenanntes Popup-Fenster mit den Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) eingeblendet. Darin wird dem Nutzer unterstellt, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei.

Es folgt die Behauptung, dass die Funktion des Computers "aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden" sei. Zur Untermauerung der Anschuldigungen werden angebliche Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen.

Bei dieser Variante von Schadsoftware wird auch ein Foto eingeblendet. Dabei handelt sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei.

Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung von 100 Euro über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.

Hierzu erklären das Bundeskriminalamt und das BSI:

Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!

Sollten Sie eine derartige Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall!

Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der in der Ransomware enthaltenen jugendpornografischen Darstellung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.

Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass "die Wiedergabe von
pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen. Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.

Hilfreiche Hinweise zur Bereinigung Ihres Systems von Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.

Bundeskriminalamt und BSI empfehlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.

Informationen auf weitergehende Fragen zum Thema "Besitz von Kinder- und Jugendpornografie" finden Sie unter www.bka.de.

Weitere generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware
können auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme abgerufen werden.


Quelle: Bundeskriminalamt



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Freitag, 18. Januar 2013

Freiberg – Namenstausch/Polizei warnt vor Betrügern und bittet um Hinweise





Landkreis Mittelsachsen

Revierbereich Freiberg

Freiberg – Namenstausch/Polizei warnt vor Betrügern und bittet um Hinweise

Kriminalisten des Polizeireviers Freiberg ermitteln zurzeit in mehreren Betrugsfällen. Die Täter wechseln dazu die Namensschilder an den Briefkästen und dem „Klingelbrett“ von Mehrfamilienhäusern aus und bringen dann andere Namen an. Diese Namen wurden offensichtlich von ihnen verwendet um Online-Bestellungen aufzugeben. In einem Fall, der am 14. Januar 2013 gemeldet wurde, bestellte man zur Anschrift Am Mühlteich eine SIM-Karte und vier Autoreifen. Die Sachen, auch dorthin geliefert, nahmen Hausbewohner entgegen. Sie glaubten, bei dem angegebenen Namen handele es sich um einen neuen Mieter. Erst eine Nachfrage beim Vermieter ließ den Verdacht aufkommen, dass es sich möglicherweise um Betrug handelt. Die Freiberger Kriminalisten bearbeiten bereits zwei Fälle, bei denen unbekannte Täter an Waren gekommen sind, ohne sie zu bezahlen. Beide Male wurden die Sachen bei den nichts ahnenden Nachbarn abgeholt. Möglicherweise gibt es ähnliche Fälle, die der Polizei noch nicht bekannt sind. Die Polizei warnt vor solchen Betrugsmaschen und bittet unter Tel. 03731 70-0 um Hinweise. Wem sind solche Schilderwechsel aufgefallen? Wer hat möglicherweise Postsendungen für vermeintliche Nachbarn im Haus entgegengenommen und vielleicht auch weitergegeben? Postsendungen, deren Adressaten nicht bekannt sind, sollten nicht angenommen werden.
Die SIM-Karte und die Autoreifen sind inzwischen wieder bei den Absenderfirmen.


Quelle: PD Chemnitz


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Vorsicht - Internetbetrüger!





Vorsicht - Internetbetrüger!

Bautzen, Klosterstraße
17.01.2013, 09:15 Uhr

Zum wiederholten Male haben unbekannte Betrüger versucht, an das Geld von Online-Banking-Kunden zu kommen. Diesmal wollten sie einer Bautzenerin mehr als 4.000 Euro widerrechtlich vom Konto abbuchen. Die 62-Jährige wollte gerade eine Online-Überweisung tätigen, als sie über die Internetpräsenz ihrer Bank aufgefordert wurde, einen Betrag von 4.330 Euro als „Sicherheitsprüfungsgebühr“ zu überweisen. Dazu wurde eine Transaktionsnummer (TAN) auf ihr Handy gesendet.

Die Dame reagierte umsichtig, sie ging nicht auf die suspekte Forderung ein und brach den Bearbeitungsvorgang sofort ab. Danach rief sie ihre Bank an, welche bestätigte, dass vorliegend ein Internetbetrug versucht worden war. Es kam zum Glück zu keinem Geldtransfer. Eine Überprüfung der zugesendeten TAN ergab, dass diese gültig gewesen wäre. Vermutlich hatte sich ein Trojaner auf dem PC der Anzeigeerstatterin „eingenistet“.

Die Polizei rät:
- in keinem Fall auf Geldforderungen beim Online-Banking eingehen
- nie nicht angeforderte TANs nutzen
- im Zweifel immer sofort die Bearbeitung abbrechen und das Kreditinstitut kontaktieren
- den eigenen internetfähigen Computer, das Smartphone oder den Tablet-PC mit einem tagaktuellen Anti-Viren-Programm ausstatten. 


Quelle: PD Görlitz



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Freitag, 21. Dezember 2012

Feststellung von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz







Feststellung von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz

Klingenthal - Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal haben in den letzten Tagen während polizeilicher Kontrollen immer wieder Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um deutsche Staatsangehörige im Alter von achtzehn bis fünfunddreißig Jahren, die insgesamt  seit  Montag rund-3700- Stück Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen aus der Tschechischen Republik ins Bundesgebiet verbracht hatten.
Spitzenreiter war am gestrigen Tag ein dreißig Jahre alter Deutscher, der in Bad Brambach, mit insgesamt -2620- Feuerwerkskörpern der Marke "la Bomba" ertappt wurde, welche er in seinem PKW Golf transportierte. Alle Personen erwarten Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern ohne gültiges BAM oder CE- Prüfzeichen hin. Diesen können bei Gebrauch erhebliche Verletzungen hervorrufen.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Klingenthal




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Mittwoch, 12. Dezember 2012

Vorsicht bei Last-Minute-Käufen im Internet: McAfee nennt die 12 fiesesten Tricks von Online Ganoven






Vorsicht bei Last-Minute-Käufen im Internet: McAfee nennt die 12 fiesesten Tricks von Online Ganoven

Noch 12 Tage bis Weihnachten. Jeder dritte Bundesbürger1 will in diesem Jahr seine Geschenke online kaufen. McAfee stellt die 12 fiesesten Betrugsversuche vor. 

München – 11. Dezember 2012 – Weihnachten steht unmittelbar vor der Tür und viele Verbraucher wollen ihre Geschenke noch schnell bequem und Glatteis frei im Internet kaufen. Einer Studie von IT-Sicherheitsspezialist McAfee zufolge gilt dies für 70 % der US-Amerikaner, in Deutschland will laut BITKOM jeder Dritte online shoppen. Während der Online-Einkauf am PC oder Laptop hierbei bereits gängige Praxis ist, werden zunehmend auch Smartphones und Tablet PCs für´s Geschenke-Shopping verwendet. Die Hälfte aller Amerikaner beispielsweise, die online Geschenke kaufen, planen dies auch mit der Hilfe von Apps für Shopping und Online Banking zu tun. Mobilgeräte sind dabei für Internetkriminelle äußerst verführerisch – besonders wenn man seine Betrugsaktivitäten aufgrund der Jahreszeit auch noch so schön planen und vorbereiten kann. Viele der Geräte sind schlecht oder gar nicht geschützt. Aus diesem Anlass stellt McAfee die Top 12 der aktuellen Betrugsmanöver vor, mit denen auch die deutschen Verbraucher rechnen müssen. 

1) Social-Media-Betrug – Besonders an den Feiertagen nutzen Verbraucher Social Media-Sites, um mit Familie, Freunden und Kollegen in Kontakt zu treten. Auch die Cyberkriminellen wissen, dass arglose User in Festtags- und Ferienlaune leicht zu überrumpeln sind – schließlich sind wir doch alle "Freunde", oder?

Betrüger verwenden Kanäle wie Facebook und Twitter, wie auch E-Mails und Websites, um Verbraucher während der Feiertage zu betrügen. Besonders beim Klicken auf Nachrichten von Freunden, die Rabatte, exklusive Discounts oder ganz heiße Sonderangebote (z. B. das neue iPad Mini) anbieten, ist Vorsicht geboten. Womöglich sind deren Accounts gehackt und für fragwürdige Zwecke missbraucht worden.
Auch auf Twitter sind Anzeigen und Rabatte beliebt und werden bevorzugt über verkürzte Links versendet. Kriminelle werden zusehends gerissener bei der Herstellung möglichst echt aussehender Webseiten über die dann persönliche Informationen bis hin zur Kreditkartennummer erfragt werden, z. B. unter dem Vorwand, an einem Preisausschreiben einer sozialen Vereinigung teilzunehmen.

2) Bösartige Mobile Apps – Smartphone-Nutzer sind verrückt nach Apps, allein für das Android System wurden mehr als 25 Milliarden Apps2 heruntergeladen. Mit ihrer Beliebtheit ist auch die Chance des Missbrauchs drastisch gestiegen. Das Repertoire reicht vom Datendiebstahl bis hin zum Versand von kostenpflichtigen Premium-Textnachrichten. 

3) Urlaubszeit ist Reisezeit – Betrüger nutzen auch hier die Gunst der Stunde. Angebote, die eigentlich „zu schön um wahr zu sein“ sind, sollten misstrauisch machen. Täuschend echt aussehende Reise-Webseiten locken mit schönen Bildern und Tiefstpreisen und erleichtern die Verbraucher im Handumdrehen um Geld und Daten.  

4) Ferien-Spam/-Phishing – Viele der Spam-Mails nehmen jetzt den saisonalen Aspekt auf und bieten supergünstige Rolex-Uhren oder verschreibungspflichtige Pharmaprodukte als das "perfekte" Weihnachtsgeschenk für einen besonderen Menschen an.


5) iPhone 5, iPad Mini und andere brandheiße Weihnachtsgeschenke – Der Hype um die neuen Apple-Produkte ist Wasser auf die Mühlen der Cyberkriminellen. Sie nutzen die neuen Produkte in gefälschten Links und Websites (Beispiel: "iPad gratis") und Phishing-Mails, um die Aufmerksamkeit der Computer-Nutzer zu erlangen und sie zur Herausgabe ihrer Daten oder zum Klicken auf bösartige Links zu verführen. 

6) Mit Skype-Nachricht erschrecken – weltweit halten Menschen über Skype Verbindung zu Familie und Freunden. Auch hier können problemlos infizierte Anhänge gesendet oder Ransomware installiert werden. Diese blockiert Teile der Festplatte und gibt diese nur gegen Zahlung eines „Lösegelds“ wieder frei. 

7) Gefälschte Geschenkkarten – Cyberkriminelle bringen um diese Jahreszeit auch gefälschte Geschenkkarten in Umlauf. Seien Sie vorsichtig beim Kauf von Geschenkkarten von Dritten. 

8) Urlaubs-SMiShing – "SMiSishing" ist Phishing per SMS-Nachricht. Genau wie beim E-Mail-Phishing geben Betrüger sich als seriöse Anbieter aus und versuchen so, die Verbraucher zur Herausgabe der Daten oder zum Ausführen einer Aktion zu bewegen. 

9) Gefälschten E-Tailer – Fragwürdige e-Commerce-Websites, die als echte ausgeben, versuchen, die Verbraucher zur Eingabe der Kreditkartennummer und anderer privater  Angaben zu verleiten. Nach Bekanntgabe der Daten und/oder Zahlung treffen die bestellten Waren natürlich nie beim Käufer ein. 

10) Falsche Wohltätigkeit – Die Bereitschaft, Gutes tun und zu spenden lockt natürlich auch Übeltäter an. Gefälschte E-Mails mit Spendenaufforderung im Namen von Wohltätigkeitsorganisationen gehören schon seit vielen Jahren zu den Tricks der Kriminellen. 

11) Gefährliche E-Cards – digitale Grußkarten sind eine beliebte Möglichkeit, ein schnelles „Dankeschön“ oder Weihnachtsgrußkarte zu versenden. Auch hier sind in jedem Jahr wieder Anbieter vertreten, deren Links nicht nur zum Ansehen der Grußkarte sondern auch zum Erhalt unerwünschter Spyware oder Viren führt. 

12) Fragwürdige Kleinanzeigen — Auch Kleinanzeigen können für Betrugsversuche missbraucht werden. Auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken oder Saisonjobs sollten auch hier nicht zu viele persönliche Informationen abgegeben und schon gar kein Geld per Western Union irgendwohin übermittelt werden. 

Weitere Informationen

Mehr Informationen über die 12 größten Weihnachtsbetrüge und Tipps für Verbraucher:

https://blogs.mcafee.com/consumer/12-scams-of-christmas-2012
www.mcafee.com/12scams
http://blogs.mcafee.com/author/robert-siciliano


Quelle: TC Communications 


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