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Freitag, 12. April 2013

Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel der SG Dynamo Dresden in Berlin am 12. April 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik -





Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel der SG Dynamo Dresden in Berlin am 12. April 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik -

Pirna - Am Freitag, dem 12. April 2013 findet in Berlin die Fußballbegegnung zwischen dem 1. FC Union Berlin und der SG Dynamo Dresden statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Fans mit einem eingesetzten Sonderzug an.

Aus Sicherheitsgründen wird den mit diesem Sonderzug reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf der Verbindungsstrecke Berlin - Dresden. Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre
Gültigkeit am 12. April 2013, 10:00 Uhr bis zum 13. April 2013, 02:00 Uhr.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge
an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei
der Bundespolizeiinspektion Dresden, Schweitzer Straße 3a, 01069 Dresden während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.


Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna



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Samstag, 9. März 2013

BPOLD PIR: Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel der SG Dynamo Dresden in Aue am 10. März 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -






BPOLD PIR: Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel der SG Dynamo
Dresden in Aue am 10. März 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen,
Getränkedosen und Pyrotechnik -

Pirna  - Am Sonntag, dem 10. März 2013 findet in Aue die Fußballbegegnung zwischen dem FC Erzgebirge Aue und der SG Dynamo Dresden statt. Weiterhin findet in Dresden die Eishockeybegegnung zwischen den Dresdner Eislöwen und den Eispiraten Crimmitschau statt.
Zur Unterstützung ihrer Mannschaften reisen zahlreiche Fans mit Reisezügen
der Deutschen Bahn AG an.

Aus Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußball- und Eishockeyfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik
in den Reisezügen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf der Verbindungsstrecke Dresden-Aue. Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit am 10. März 2013 im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge
an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. 
Bei Verweigerung der Kontrollen kann es zu einem Platzverweis und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnunternehmen
kommen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna, bei der Bundespolizeiinspektion Dresden, Schweitzer Straße 3a, 01069 Dresden oder bei der Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Dürrenbachstraße 20, 08248 Klingenthal während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.


Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna



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Die Bundespolizei informiert zum Heimspiel des 1. FC Lokomotive Leipzig gegen FSV Zwickau am 9. März 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -





Die Bundespolizei informiert zum Heimspiel des 1. FC Lokomotive Leipzig gegen FSV Zwickau am 9. März 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -

Pirna  - Am Samstag, dem 9. März 2013 findet in Leipzig die Fußballbegegnung zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und dem FSV Zwickau statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften reisen zahlreiche Fans mit Reisezügen der Deutschen Bahn AG an.

Aus Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik in den Reisezügen
auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf den Verbindungsstrecken Zwickau-Leipzig, Zwickau-Chemnitz-Leipzig und Zwickau-Werdau-Leipzig. Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit am 9. März 2013 im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge
an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. 
Bei Verweigerung der Kontrollen kann es zu einem Platzverweis und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnunternehmen kommen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei der Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Dürrenbachstraße 20, 08248 Klingenthal während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.


Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna


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Mittwoch, 20. Februar 2013

Dresden in Ingolstadt am 23. Februar 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -




Die Bundespolizei informiert zum Auswärtsspiel der SG Dynamo

Dresden in Ingolstadt am 23. Februar 2013 - Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -

Pirna - Am Samstag, dem 23. Februar 2013 findet in Ingolstadt die Fußballbegegnung zwischen dem FC Ingolstadt 04 und der SG Dynamo Dresden statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Fans mit
Reisezügen der Deutschen Bahn AG und dem eingesetzten Entlastungszug/Sonderzug an.

Aus Sicherheitsgründen wird den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik in den Reisezügen
auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes und dem eingesetzten Entlastungszug / Sonderzug per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt am 23. Februar 2013 im Zeitraum von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowohl für die Anreise als auch die Abreise auf der Verbindungsstrecke Dresden - Ingolstadt.

Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Gruppierungen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel erhebliche Straftaten
begangen und dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutsche Bahn AG beschädigt haben. Hierbei sind wiederholt Glasflaschen und
Getränkedosen gezielt als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppierungen oder Schienenfahrzeugen eingesetzt worden. Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna oder bei der Bundespolizeiinspektion Dresden, Schweitzer Straße 3a, 01069 Dresden während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. 
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen
durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge
an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. 
Bei Verweigerung der Kontrollen kann es zu einem Platzverweis bzw. zu einem
Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.


Quelle: Bundespolizeidirektion Pirna


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Freitag, 21. Dezember 2012

Feststellung von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz







Feststellung von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz

Klingenthal - Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal haben in den letzten Tagen während polizeilicher Kontrollen immer wieder Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um deutsche Staatsangehörige im Alter von achtzehn bis fünfunddreißig Jahren, die insgesamt  seit  Montag rund-3700- Stück Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen aus der Tschechischen Republik ins Bundesgebiet verbracht hatten.
Spitzenreiter war am gestrigen Tag ein dreißig Jahre alter Deutscher, der in Bad Brambach, mit insgesamt -2620- Feuerwerkskörpern der Marke "la Bomba" ertappt wurde, welche er in seinem PKW Golf transportierte. Alle Personen erwarten Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern ohne gültiges BAM oder CE- Prüfzeichen hin. Diesen können bei Gebrauch erhebliche Verletzungen hervorrufen.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Klingenthal




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Freitag, 14. Dezember 2012

Erneut Einfuhr von verbotener Pyrotechnik








Erneut Einfuhr von verbotener Pyrotechnik

Ebersbach-Neugersdorf  - Am 12.12.2012 kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Ebersbach im Bereich Ebersbach-Neugersdorf einen 16-jährigen Schüler in der Nähe des Grenzüberganges am Unteren Grenzweg. Auf Nachfrage der Beamten äußerte der junge Mann, in Tschechien Knallkörper
gekauft zu haben. Bei der Nachschau in seinem mitgeführten Rucksack, konnten die Beamten eine Packung mit 20 Knallkörpern der Marke "COLOUR SALUTE" ohne die erforderlichen BAM / CE Kennzeichnung auffinden. Er wurde vor Ort belehrt, der Straftatvorwurf gemäß § 40 Sprengstoffgesetz bezüglich der Einfuhr explosionsgefährlicher Stoffe, wurde ihm eröffnet, die verbotene Pyrotechnik eingezogen und in einem Spezialbehältnis zur Inspektion Ebersbach verbracht. Hier wird sie ebenfalls in einem extra gesicherten Behältnis gelagert und dann einer Spezialfirma zur Vernichtung zu geführt. Die nicht unerheblichen Kosten werden vermutlich ein großes Loch in die Weihnachtskasse der Familie reißen!!


Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach


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Dienstag, 11. Dezember 2012

Wieder Knallwütige mit explosiver Fracht bei Kontrollen der Bundespolizei Altenberg festgestellt




Schmilka / Bad Schandau  - Die Bundespolizeiinspektion Altenberg stellt seit Anfang Dezember 2012 wieder verstärkt Pyrotechnik bei ihren Kontrollen fest.

Am Abend des 30. November 2012 wurden bei einem Deutschen in Schmilka 40
Blitzknaller, unter anderem mit dem Namen LaBomba, aufgefunden. Jedoch fehlten die Prüfsiegel des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung, kurz: BAM. Da der 37-Jährige den Besitz der Knaller nicht aufgeben wollte, mussten sie beschlagnahmt werden.

Weiter ging es am 1. Dezember 2012 mit drei Schweden, welche sich ebenfalls mit Pyrotechnik in der Tschechischen Republik versorgt hatten. Die drei Männer im Alter von 44 bis 48 Jahren waren am Vormittag auf der BAB 17 unterwegs, als die Altenberger Bundespolizisten sie kontrollierten.
Im Fahrzeug kamen bei der Überprüfung 135 verschiedenste pyrotechnische Erzeugnisse zum Vorschein. Da auch diesem Feuerwerk das BAM Prüfsiegel fehlte, wurde es ebenfalls eingezogen.

Im Bereich Hellendorf kontrollierten die Altenberg Bundespolizisten am 3. Dezember 2012 am Nachmittag einen Transporter mit einem 53-Jährigen deutschen Insassen. Auch hier brachte der geschulte Blick der Beamten 64 Blitzknaller ans Tageslicht.

Drei Tage später wurde in der S-Bahn in Bad Schandau ein 44-jähriger Algerier angetroffen, welcher eine ca. 12 cm hohe "Kugelbombe" bei sich hatte. Nachdem die Bundespolizisten ihm die explosive Ware abgenommen hatten und er nach Anzeigenaufnahme seine Wege fortsetzen konnte, wurde er wenig
später ohne Fahrschein erneut in der S-Bahn angetroffen. Nun muss er sich noch wegen Erschleichen von Leistungen verantworten.

Zuletzt wurden am Wochenende auf dem Elberadweg in Schöna drei Jugendliche im Alter zwischen 15 und 16 Jahren festgestellt, welche in der Tschechischen Republik ebenso Pyrotechnik erworben hatten. Die Anzahl unerlaubter  Feuerwerkskörper lag hier bei insgesamt 314 Stück, größtenteils Blitzknaller. Die Eltern der Kinder wurden verständigt und konnten sie vom Revier in Krippen abholen.

Alle Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und anschließend von der Entschärfergruppe der Bundespolizei abtransportiert. Gegen alle Tatverdächtigen wurde eine Strafanzeige gestellt. Im Anschluss konnten alle Personen ihre Reise fortsetzen. Jedoch werden Sie bei Verurteilung mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen müssen.

Vom günstigeren Preis im Ausland sollte man sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf keinen Fall blenden lassen. Abgesehen von der schon erwähnten Geldstrafe, welche einen erwartet, wenn man mit der explosiven Fracht erwischt wird, sind die Gefahren, welche von den ungeprüften Knallkörpern ausgehen, erheblich. Bedenken Sie dies und lassen Sie die Finger von ungeprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern.


Quelle:  Bundespolizeiinspektion Altenberg


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Trotz Warnhinweise: Wieder verbotene Pyrotechnik festgestellt






Trotz Warnhinweise: Wieder verbotene Pyrotechnik festgestellt

Ebersbach:  - Am 09.12.2012 um 15:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der soeben am Grenzübergang Ebersbach, Bahnhofstraße aus der Tschechischen Republik eingereist war. Der Mann führte trotz mehrfacher Hinweise der Bundespolizei in den Medien -31- Böller der Marke "PIRAT Trida II" mit. Bei der festgestellten Pyrotechnik fehlte das erforderliche BAM- Prüfzeichen. Damit bestand der Verdacht einer Straftat gegen das Sprengstoffgesetz und es wurde Strafanzeige gestellt. Die festgestellten Böller wurden beschlagnahmt.


Quelle:  Bundespolizeiinspektion Ebersbach


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Montag, 3. Dezember 2012

Trotz Warnhinweise: Verbotene Pyrotechnik festgestellt






Trotz Warnhinweise: Verbotene Pyrotechnik festgestellt

Sohland  - Am 02.12.2012 um 12:45 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der soeben zu Fuß am Grenzübergang Sohland aus der Tschechischen Republik eingereist war. Der Mann führte trotz mehrfacher Hinweise der Bundespolizei in den Medien -20- Böller der Marke "La Bomba" und -20- Böller der Marke "FP 3" mit. Bei der festgestellten Pyrotechnik fehlte das erforderliche BAM- oder CE-Prüfzeichen. Damit bestand der Verdacht einer Straftat gegen das Sprengstoffgesetz und es wurde Strafanzeige gestellt. Die festgestellten Böller wurden beschlagnahmt.



Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach



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Donnerstag, 8. November 2012

Bundespolizeiinspektion Altenberg- Erneut große Menge Pyrotechnik bei Kontrolle festgestellt








Erneut große Menge Pyrotechnik bei Kontrolle festgestellt

Altenberg  - Am Sonntagvormittag des vergangenen Wochenendes hielten
die Altenberger Bundespolizisten einen VW Golf zur Kontrolle an und machten
erneut innerhalb von wenigen Tagen einen explosiven Fund.

Der Fahrer, ein 71-Jähriger Deutscher aus dem Raum Göttingen, war auf der
Rückreise aus der Tschechischen Republik, als ihn die Bundespolizei in der
Ortslage Altenberg anhielt. Der Blick ins Fahrzeug des Fahrers verhieß
nichts Gutes. Zwischen fast leeren Benzinkanistern und diversem Unrat,
erspähten die Bundespolizisten mehrere Plastiktüten randvoll gefüllt mit
verschiedensten Feuerwerksartikeln. Am Ende der Kontrolle kamen so rund elf
Kilogramm Pyrotechnik zusammen.

Jedoch fehlten auch in diesem Fall die Prüfsiegel des Bundesamtes für
Materialforschung und -prüfung, kurz: BAM. Der 71-Jährige wurde wegen
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz beanzeigt.

Er muss, wie auch die bereits am Donnerstag der vergangenen Woche
festgestellten jungen Männer, mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Die Feuerwerkskörper wurden von der Entschärfergruppe der Bundespolizei
abtransportiert und vernichtet.

Vom günstigeren Preis im Ausland sollte man sich beim Kauf von
Feuerwerkskörpern auf keinen Fall blenden lassen.  Abgesehen von der schon
erwähnten Geldstrafe, welche einen erwartet, wenn man mit der explosiven
Fracht erwischt wird, sind die Gefahren, welche von den ungeprüften
Knallkörpern ausgehen, immens.

Bitte bedenken Sie die Gefährlichkeit dieser unerprobten
Feuerwerkskörper, bevor sie in Ihrer Einkaufstasche landen.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Altenberg