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Donnerstag, 21. Mai 2015

BKA: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt teilen mit: Öffentlichkeitsfahndung wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes



Wiesbaden (ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

- Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - fahndet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) nach einem unbekannten, zum Tatzeitpunkt circa 25- bis 35-jährigen Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung von kinderpornografischen Schriften verdächtig ist.
Dem BKA liegen Bilddateien vor, die das Opfer, einen Jungen im Alter von circa 11 Jahren, zeigen. Die dokumentierten Missbrauchshandlungen erfolgten in einer möblierten Wohnung. 
Auffällig ist hierbei unter anderem das Bettgestell aus Holz mit befestigten Quadern auf den Bettpfosten, wobei zum Tatzeitpunkt mindestens ein Quader erkennbar abmontiert war.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich der Täter, das Opfer und der Tatort in Deutschland befinden und die Missbrauchshandlungen im September 2003 erfolgt sind.
Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl zuvor als auch seit September 2003 durch den Täter dieses und weitere Opfer missbraucht worden sind und/oder missbraucht werden.
Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, um mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln sowie die möglicherweise fortgesetzten und anhaltenden Missbrauchstaten aufzuklären.

Täterbeschreibung zur Tatzeit (vermutl. September 2003):

Geschlecht: männlich;

Alter: ca. 25 - 35 Jahre;

Haare: vermutlich braun;

Gesicht: glattrasiert; Individualmerkmal in Form eines 

Leberflecks auf der rechten Wangenseite nahe des rechten Mundwinkels; auffälliges, goldfarbenes Brillengestell



Körperbau: normale Statur



Opferbeschreibung zur Tatzeit



Geschlecht: männlich

Alter: ca. 11 Jahre

Haare: blond

Körper: schlank, normaler Hauttyp; Sommerbräune






Alle Informationen und Bilder des unbekannten Täters finden sich auch downloadfähig auf der Webseite des BKA (www.bka.de).



Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt fragen:



- Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort

machen?

- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?



Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung von 5.000,00 Euro ausgesetzt.



Hinweise können auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden.



Aus Opferschutzgründen wird derzeit verzichtet, Bilder des Opfers zu veröffentlichen. Einzelnen Zeugen könnten diese jedoch zur Verifizierung vorgelegt werden.



Hinweise bitte an:



Bundeskriminalamt Wiesbaden Tel. 0611/55-18444








oder jede andere Polizeidienststelle




Quelle: Der Generalstaatsanwalt

Freitag, 28. Juni 2013

Internationale Operation PANGEA VI - Weltweiter Einsatz der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet





Internationale Operation PANGEA VI - Weltweiter Einsatz der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet

Wiesbaden (ots) - Es sieht so verlockend aus: "Abnehmen ohne Nebenwirkungen!", "Potenzmittel ohne Rezept!", "Rauchfrei in 10 Tagen!", "Absolut diskret und zuverlässig!".

Mit solchen und ähnlichen Slogans werben illegale Online-Apotheken für Schlankheits-, Potenz- und Rauchentwöhnungsmittel, aber auch für Antidepressiva, Verhütungsmittel, Schmerztabletten und andere Arten von Arzneimitteln.

Um gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet vorzugehen, haben sich bereits zum sechsten Mal über einhundert Staaten unter der Koordination von INTERPOL in Kooperation mit der Weltzollorganisation (WZO), Europol, der Pharmaindustrie, internationalen Zahlungs- und Zustelldienstleistungsunternehmen und weiteren internationalen Organisationen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Operation PANGEA
durchzuführen.

Ziel dieser in der Zeit vom 18. bis 25. Juni 2013 durchgeführten Aktionswoche war es, gegen das illegale Angebot von Arzneimitteln im Internet vorzugehen und das Bewusstsein der Bevölkerung für mögliche Risiken entsprechender Angebote im Internet zu schärfen.

Koordiniert wurde die Teilnahme der deutschen Strafverfolgungsbehörden durch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA).

Gezielt ging die deutsche Zollverwaltung während dieser Aktionswoche gegen den internationalen Arzneimittelschmuggel vor. Die Zollbeamtinnen und -beamten richteten ihr Augenmerk verstärkt auf Post- und Kurierdienste, die ausländische Versender illegaler oder gefälschter Arzneimittel nutzen, um ihre Pillen, Ampullen, Pasten und Salben nach Deutschland zu bringen.

Unter Federführung des ZKA in Köln waren die Zollbeamtinnen und -beamten einmal mehr gefordert, sich intensiv mit derartigen Briefen, Päckchen und Paketen zu befassen. Die erfahrenen Zöllneraugen entdeckten in dieser Aktionswoche allein in Frankfurt und Niederaula insgesamt 384 Brief- und Paketsendungen fragwürdigen, vermeintlich "heilsamen" Inhalts. Das entspricht einer Steigerung von rund 15 Prozent zum Vorjahr. Das Spektrum der Wunder- und Heilmittel dabei ist sehr groß. Die Sicherstellungen reichten von Vitamintabletten, Schlankheitsmitteln und Rheumapflastern über Potenzmittel und Schmerztabletten bis hin zu Herz- und Krebsmedikamenten.

Bei den Kontrollen zogen die Beamten bundesweit 27.930 Tabletten, Kapseln
und Ampullen aus dem Verkehr, darunter 3172 Hormone und Dopingpräparate.

Dieser Erfolg ist auch der vierbeinigen "Kollegin" Quitta zu verdanken. Quitta ist deutschlandweit der erste Spürhund, der auf das Erschnüffeln von Arzneimitteln trainiert ist. Sie war nach ihrer mehrmonatigen Ausbildung an der Zollhundeschule in Bleckede/Niedersachsen, einem Dienstsitz des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung, im Rahmen dieser Kontrollwoche zum ersten Mal im "Echt-Einsatz". Zusammen mit ihrem Hundeführer Stefan Lawrenz hat die fünfjährige Schäferhündin schwerpunktmäßig Frachtsendungen am Flughafen Frankfurt kontrolliert - und das mit bemerkenswertem Erfolg. Dank Quitta konnten während der Kontrollwoche täglich 150 Frachtsendungen zusätzlich kontrolliert werden. Hierbei wurden außerhalb der üblichen Postsendungen 52 Lieferungen mitverdächtigen Medikamenten sichergestellt - ein Erfolg, der sich sehen lassen kann und ein Beispiel, das Schule machen sollte. "Dass sich der Einsatz von Spürhunden durch die Zollverwaltung bewährt hat, zeigen die zahlreichen Erfolge der Rauschgift-, aber auch der Tabak- und Bargeldspürhunde. Insofern sehe ich auch einem erfolgreichen Einsatz von Spürhunden zur Entdeckung pharmazeutischer Produkte entgegen.", kommentiert Norbert Drude, der Präsident des ZKA, Quittas Arbeit.

Mit Quitta hat die Zollverwaltung ein Instrument mehr, den skrupellosen Handel mit illegalen Arzneimitteln zu verhindern und arglose Verbraucher zu
schützen. Denn Arglosigkeit und das vermeintlich günstige Internetschnäppchen scheint die Verbraucher zum Kauf derartiger Produkte zu verleiten. Das mögliche gesundheitliche Risiko, dass die Online-Medikamente aus dem Ausland mit sich bringen können, bleibt dabei in der Regel völlig unberücksichtigt. Völlig außer Acht bleibt offenbar auch die Tatsache, dass jeglicher Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die - unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen - mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Um dem drohenden Bußgeld vorzubeugen, sollten Verbraucher sich auf www.zoll.de mit den Bestimmungen zu Postsendungen aus dem Ausland vertraut machen. Hier finden sich auch weitere Informationen zu Auslandsbestellungen von Arzneimitteln.

Das BKA hat einen Flyer veröffentlicht, der über die Risiken beim Arzneimittelkauf im Internet informiert und in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) eine weitere Verbreitung auch über Online-Versandhändler erfährt.

Die Herstellungskosten gefälschter Arzneimittel betragen - abhängig vom Medikament - nur wenige Cent. Entsprechend lukrativ ist die Gewinnspanne. Dies hat zur Folge, dass die Verkäufer illegaler Arzneimittel mittlerweile Konkurrenz aus den eigenen Reihen bekommen.
Vermehrt werden professionell aufgemachte Online-Apotheken festgestellt, die alleine die betrügerische Absicht haben, das Geld der Verbraucher ohne
entsprechende Warenlieferung abzukassieren.

Gefälschte Arzneimittel bereiten nicht nur den Pharmaunternehmen einen erheblichen Verlust - illegale Arzneimittel bergen auch für den Verbraucher ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko. 
Sicherstellungen zeigen, dass gefälschte Arzneimittel qualitativ starken Schwankungen unterliegen. Sie können einen Sie können einen falschen, zu hoch oder zu niedrig

dosierten oder gar keinen Wirkstoff enthalten. Auch Streckungen mit giftigen
Bestandteilen sind bekannt.

In Deutschland beauftragte die Staatsanwaltschaft seit Januar 2013 in
rund 130 Fällen die Polizei mit Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Handel
von illegalen Arzneimitteln über das Internet. Die Täter agieren oftmals aus
dem Ausland. Die zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Wirtschaftsunternehmen bestehenden Kontakte konnten durch die bisherigen Operationen PANGEA aufgebaut und gefestigt werden und sind ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung dieses international bedeutsamen Phänomens.

BKA-Präsident Jörg Ziercke warnt: "Der illegale Verkauf von Arzneimitteln über das Internet ist für die Täter eine lukrative Einnahmequelle. Während die Betrüger es nur auf Gewinnmaximierung abgesehen haben, stellen gefälschte Arzneimittel ein lebensbedrohliches Risiko für die Gesundheit der Verbraucher dar. Ich empfehle, die zur Verfügung gestellten Informationen zu nutzen und nur bei zugelassenen Online-Apotheken zu bestellen."

Der Arzneimittelhandel via Internet ist auch ein Thema für das ZKA und seine bundesweit acht Zollfahndungsämter, die für mittlere und schwere Zollkriminalität zuständig sind. Der Zollfahndungsdienst verzeichnet seit Jahren einen stetigen Anstieg seiner Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich. Allein in 2012 ermittelten die Zollfahnder in über 1.800 Fällen, mit 45 Prozent Anstieg zum Vorjahr. Davon betrafen 1036 Verfahren ausschließlich den Handel mit oder die illegale Produktion von Dopingmitteln
- Tendenz steigend!

ZKA-Präsident Norbert Drude: "Der stetig wachsende Handel mit illegalen Arzneimitteln durch internationale Tätergruppierungen und damit auch der skrupellose Umgang mit der Gesundheit der Verbraucher machen einen intensiven Kampf gegen die gewissenlosen Kriminellen notwendig. Das setzt
großes Engagement und enge Kooperation aller Sicherheits- und Gesundheitsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene voraus. Dass das funktioniert, zeigt auch der Einsatz des ersten deutschen Spürhundes für pharmazeutische Produkte, dessen Ausbildung ein Ergebnis guter Kooperation mit den dänischen Kollegen ist. Nur so können wir den Kriminellen entgegentreten: Miteinander und füreinander!"

Über das weltweite Gesamtergebnis der Operation PANGEA V informiert
INTERPOL in seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung

Weitere Informationen, wie auch den Flyer des BKA zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet, finden Sie auf der Internetseite des BKA (www.bka.de) sowie auf den Internetseiten diverser weiterer Behörden und Institutionen, u. a. der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), derBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten(ZLG).


Quelle: Bundeskriminalamt

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Dienstag, 25. Juni 2013

Autotransporter beschossen- Festnahme





Am 23.06.2013 haben polizeiliche Einsatzkräfte des BKA und der beteiligten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Bayern einen 57-jährigen Mann an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Er ist dringend tatverdächtig, in mehr als 700 Fällen Autotransporter, andere Fahrzeuge und Gebäude von der Autobahn aus beschossen zu haben. Bei dem Mann handelt es sich um einen Berufskraftfahrer, der für eine Spedition tätig ist. Es wurden
Schusswaffen sichergestellt. Die kriminaltechnische Untersuchung dieser und
weiterer sichergestellter Gegenstände sowie die Auswertung von Unterlagen
dauert an.

Der Tatverdächtige wurde am beim Amtsgericht Würzburg vorgeführt und in Haft genommen.

Im Juli 2008 wurden in Deutschland erstmals Schüsse auf die Ladung von Autotransportern festgestellt. In einem Fall wurde eine PKW-Fahrerin getroffen und schwer verletzt. Mitte vergangenen Jahres wurde zur Tatausführung Munition des Kalibers 9mm genutzt, wodurch eine erhebliche Erhöhung des Gefährdungspotentials entstanden ist. Im Oktober 2012 wurden
die Ermittlung- und Fahndungsmaßnahmen daher unter Leitung des BKA zentralisiert und gemeinsam mit den hauptsächlich betroffenen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaften Würzburg und Koblenz geführt.



Quelle: Bundeskriminalamt

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Freitag, 26. April 2013

Zahl der Drogentoten 2012 auf dem niedrigsten Stand seit 1988 - Anstieg bei den Sicherstellungen von kristallinem Methamphetamin





Zahl der Drogentoten 2012 auf dem niedrigsten Stand seit 1988 - Anstieg bei den Sicherstellungen von kristallinem Methamphetamin (Crystal)

Die Zahl der Drogentoten ist im Jahr 2012 um weitere 4 Prozent auf 944 (Vorjahr: 986) gesunken. Das letzte Mal wurde im Jahr 1988 eine niedrigere Zahl (670) an Drogentodesfällen gemeldet. Das Durchschnittsalter der Drogentoten lag bei rund 37 Jahren, der Anteil der Männer betrug 81 Prozent, allerdings ist die Zahl der verstorbenen Frauen im Vergleich zum Vorjahr um 33 Personen auf 177 angestiegen. Die meisten Drogenabhängigen starben an Vergiftungen aufgrund gleichzeitiger Einnahme verschiedener Substanzen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erklärt  dazu: "Es ist erfreulich, dass immer weniger Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums sterben. Das zeigt, dass unsere Beratungs- und Hilfsangebote
sowie die zur Verfügung stehenden Angebote wirken.  Aber jeder Drogentote ist einer zu viel. Deshalb müssen wir alles tun, damit diese Angebote erhalten bleiben und noch besser auf Risikogruppen zugeschnitten werden. Besonders über die Gefahren des Mischkonsums muss noch besser aufgeklärt werden. Sorge bereitet mir, dass die Zahl der verstorbenen Frauen angestiegen ist. Hier gilt es bestehende Angebote darauf zu überprüfen, ob sie besser an die Bedürfnisse der drogenabhängigen Frauen angepasst werden müssen."

Insgesamt sank die Zahl der den Polizeibehörden erstmalig bekannt gewordenen Konsumenten harter Drogen im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent von 21.315 auf 19.559. Allerdings stieg die Zahl der erstauffälligen
Konsumenten von kristallinem Methamphetamin (so genanntem "Crystal") mit
2.556 erneut deutlich an (2011: 1.693).

Bei der Gesamtsicherstellungsmenge waren deutliche Anstiege bei kristallinem Methamphetamin (plus 35 Kilogramm/ plus 88 Prozent), Marihuana (plus 985 Kilogramm/ plus 25 Prozent), Haschisch (plus 638 Kilogramm / plus 37 Prozent) zu verzeichnen. Die bereits seit einigen Jahren festgestellte Zunahme neu aufgetretener psychotroper Wirkstoffe hat sich auch 2012 fortgesetzt. Angesichts der Lukrativität des Vertriebs von so genannten "Designerdrogen", auch als "Legal Highs" bezeichnet, ist mit einem Rückgang
vorerst nicht zu rechnen. 2012 wurden in Deutschland 24 illegale Labore zur Herstellung synthetischer Drogen beschlagnahmt.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Die konsequente Bekämpfung synthetischer Drogen wird immer wichtiger. Es gibt nach wie vor keinen Anlass zur Entwarnung. Insbesondere die anhaltend hohen Steigerungsraten bei der Anzahl der Erstkonsumenten sowie der Sicherstellungsfälle und Sicherstellungsmengen von so genanntem 'Crystal' in einigen Regionen Deutschlands, erfordert weiterhin eine konsequente Reaktion der Ermittlungsbehörden."

Einen Rückgang um 35 Prozent auf 1.258 Kilogramm (2011: 1.941 Kilogramm) gab es bei der Sicherstellungsmenge von Kokain. Die größte beschlagnahmte Einzelmenge an Kokain, 268 Kilogramm, gelangte auf dem Seeweg nach Hamburg, wo es für den europaweiten Vertrieb zwischengelagert wurde. In weit häufigerer Frequenz als auf dem Seeweg wurde Kokain jedoch per Luftpost oder von Flugkurieren aus Südamerika nach Deutschland geschmuggelt. Die Mehrzahl der Kokain-Sicherstellungen erfolgte dabei im Transit am Flughafen Frankfurt/Main.

Trotz eines deutlichen Rückgangs der Fallzahlen und der Sicherstellungsmengen bei Heroin wurden auch im Jahr 2012 große Einzelmengen dieses Rauschgifts durch Deutschland transportiert. Dies belegt unter anderem eine Lieferung von 250 Kilogramm, die per Frachtschiff von der
Türkei über Frankreich nach Bremerhaven geschmuggelt und nach Umladung und Weitertransport auf dem Landweg in den Niederlanden sichergestellt werden konnte.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Afghanistan bleibt auch im Jahr 2012 der weltweit größte Opiumproduzent und der wichtigste Heroinlieferant für den europäischen Markt. Um die Zufuhr nach Europa und Deutschland zu schwächen, müssen wir die Rauschgiftproduktion in den Herkunftsländern in Kooperation mit den Behörden vor Ort nachhaltig stören. Unsere Vorverlagerungsstrategie - die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern von Rauschgiften zielgerichtet auszubauen - werden wir daher weiter mit Nachdruck verfolgen."

Bei den Cannabisprodukten setzte sich der Trend der Vorjahre mit steigenden Fallzahlen bei Marihuana und sinkenden Fallzahlen bei Haschisch fort. Unvermindert hält jedoch der Cannabisanbau in Deutschland auf Außenflächen und in Indoor-Plantagen an. Die Zahl der sichergestellten Cannabisplantagen stieg 2012 um 13 Prozent von 717 auf 809 an.

Zahlen und Fakten zur Rauschgiftlage 2011 und 2012 können über die Homepage des BKA unter www.bka.de und unter www.drogenbeauftragte.de
abgerufen werden.


Quelle: Bundeskriminalamt



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Montag, 25. März 2013

Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Variante von digitaler Erpressung bei der Internetnutzung






Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Variante von digitaler Erpressung bei der Internetnutzung

Wiesbaden  - Erneut ist eine Schadsoftware (sog. Ransomware) im Umlauf, die Computer infiziert und sperrt. Eine Nutzung des Rechners ist nicht mehr möglich.

Auch dieses Mal wird durch die Schadsoftware ein sogenanntes Popup-Fenster eingeblendet. Unter dem angeblichen Logo der Pressestelle des Bundeskriminalamtes (BKA) wird behauptet, dass die Funktion des Computers
"aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt" sei. Außerdem werden Rechtsverletzungen angeführt, die die vermeintliche Ursache für die Sperrung sein sollen. Bei der aktuellen Variante der Schadsoftware werden vier Fotos eingeblendet. 
Dabei handelt es sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei.

Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung eines Geldbetrages, in diesem Fall 100 Euro, über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.

Hierzu erklärt die BKA-Pressestelle:

Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber der Meldung!

Sollten Sie diese Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall! Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.

Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen. Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden. 

Um das Risiko einer Infektion Ihres Computers zu minimieren, sollten Sie den Update-Status Ihres Betriebssystems und Ihrer Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand halten.

Bitte beachten Sie im Fall einer Infektion Ihres Computers mit dieser Ransomware, dass die Sicherung der enthaltenen jugendpornografischen Abbildung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.

Tipps zur Reinigung Ihres Systems von Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.

Weiterführende Informationen zum Thema "Besitz von Kinder- und
Jugendpornografie" finden Sie unter www.bka.de.

Generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware können
Sie auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme
finden.


Quelle: Bundeskriminalamt



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Donnerstag, 14. März 2013

Öffentlichkeitsfahndung wegen besonders schweren Diebstahls aus Geldausgabeautomaten




Öffentlichkeitsfahndung wegen besonders schweren Diebstahls aus Geldausgabeautomaten

Wiesbaden  - Ein unbekannter Mann verschaffte sich am 27.05.2012 zwischen 00:20 Uhr und 01:45 Uhr Zugang zu den Tresoren von fünf Geldausgabeautomaten in Filialen der Commerzbank AG in Königstein, Eschborn und Frankfurt am Main. Dabei wendete er keine Gewalt an, sondern öffnete mithilfe der zugehörigen Zahlenkombinationen die Tresore. Er erbeutete insgesamt fast 560.000 Euro. Dem Bundeskriminalamt liegen Videoaufnahmen der Überwachungskameras vom Täter bei der Tatausführung vor.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat jetzt einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung beim Amtsgericht Frankfurt erwirkt. Fahndungsplakate zur Identifizierung des Täters wurden verteilt. Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt erhoffen sich sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, um den Täter zu identifizieren.

   Täterbeschreibung:

   - circa 171 bis 175 cm groß
   - kurze Haare / Glatze
   - europäisches Aussehen
   - kräftig
   - trug bei der Tatausübung die Arbeitsjacke eines 
     Geldtransportunternehmens
   - ist geübt im Öffnen von Geldausgabeautomaten und in der Entnahme
     von Geldkassetten

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt
fragen:

   - Wer kann Angaben zum Tatverdächtigen machen?
   - Wem ist zur Tatzeit an den Tatorten ein mutmaßlicher Mitarbeiter
     eines Geldtransportunternehmens aufgefallen?
   - Wo wurden leere Geldkassetten aufgefunden?
   - Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, wurde von privater
Seite eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt.

   Hinweise bitte an:

   Bundeskriminalamt

Tel.: 0611 / 55 - 11155 Fax: 0611 / 55 - 45149 oder jede andere
Polizeidienststelle.



Quelle: Bundeskriminalamt


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Freitag, 1. März 2013

Festnahme eines 33-jährigen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften





Festnahme eines 33-jährigen Tatverdächtigen wegen des Verdachts des
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Herstellung und
Verbreitung kinderpornographischer Schriften

Wiesbaden  - Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und dem Bundeskriminalamt Wiesbaden ist in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei die Festnahme eines 33-jährigen Mannes aus Sachsen gelungen, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften dringend verdächtig ist.

Der Tatverdächtige wird beschuldigt, Anfang 2011 seinen zur Tatzeit 10 Jahre alten Sohn sexuell missbraucht, den Missbrauch gefilmt und fotografiert und die Video- und Bilddateien im Jahr 2012/2013 in speziellen Netzwerken im Internet eingestellt zu haben.

Der Tatverdächtige wurde aufgrund einer Öffentlichkeitsfahndung in der Sendung "Aktenzeichen XY" am 27.02.2013 identifiziert und konnte von der sächsischen Polizei in den nachfolgenden Stunden in seiner Wohnung festgenommen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird am 28.02.2013 einen Haftbefehl gegen den geständigen Tatverdächtigen beim
zuständigen Amtgericht beantragen. 

  

Quelle: Bundeskriminalamt



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Dienstag, 29. Januar 2013

Bundeskriminalamt und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnen vor einer aktuellen digitalen Erpressungswelle bei der Internetnutzung






Bundeskriminalamt und Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik warnen vor einer aktuellen digitalen Erpressungswelle
bei der Internetnutzung

Wiesbaden  - Wieder ist eine neue Variante von Schadsoftware (sog.Ransomware) im Umlauf, die Computer infiziert und sperrt. Eine Nutzung des Rechners ist nicht mehr möglich.

Dabei wird durch die Schadsoftware ein sogenanntes Popup-Fenster mit den Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) eingeblendet. Darin wird dem Nutzer unterstellt, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei.

Es folgt die Behauptung, dass die Funktion des Computers "aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden" sei. Zur Untermauerung der Anschuldigungen werden angebliche Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen.

Bei dieser Variante von Schadsoftware wird auch ein Foto eingeblendet. Dabei handelt sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei.

Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung von 100 Euro über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.

Hierzu erklären das Bundeskriminalamt und das BSI:

Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!

Sollten Sie eine derartige Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall!

Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der in der Ransomware enthaltenen jugendpornografischen Darstellung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.

Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass "die Wiedergabe von
pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen. Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.

Hilfreiche Hinweise zur Bereinigung Ihres Systems von Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.

Bundeskriminalamt und BSI empfehlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.

Informationen auf weitergehende Fragen zum Thema "Besitz von Kinder- und Jugendpornografie" finden Sie unter www.bka.de.

Weitere generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware
können auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme abgerufen werden.


Quelle: Bundeskriminalamt



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Mittwoch, 23. Januar 2013

Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bitten um Mithilfe bei der Aufklärung des Anschlagsversuchs auf dem Bonner Hauptbahnhof am 10.12.2012







Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bitten um Mithilfe bei
der Aufklärung des Anschlagsversuchs auf dem Bonner Hauptbahnhof am
10.12.2012

Wiesbaden  - Am 10.12.2012, gegen 13:00 Uhr, stellte eine bislang unbekannte männliche Person im Bonner Hauptbahnhof am Gleis 1 eine blaue
Reisetasche ab, in der sich ein Sprengsatz befand. Um weitere Hinweise zur
Identität des Mannes, der die blaue Reisetasche kurz vor der Tat im Bereich
des Bonner Hauptbahnhofes mitgeführt hatte, sowie zur Herkunft der betreffenden Tasche zu gewinnen, haben sich die Bundesanwaltschaft und das
Bundeskriminalamt entschlossen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen. Zu diesem Zweck wird umfangreiches und zum Teil neues Bild-
und Videomaterial auf der Homepage und der Facebookseite des Bundeskriminalamtes veröffentlicht. Des Weiteren werden bundesweit Fahndungsplakate ausgehängt und Handzettel im Bereich des Hauptbahnhofes
Bonn verteilt.

   Die unbekannte männliche Person wird wie folgt beschrieben:

   - 20 - 40 Jahre alt,
   - normale bis kräftige Statur,
   - ca. 167 - 172 cm groß,
   - sie trug zur Tatzeit einen Bart.

   Der unbekannte Mann war bekleidet mit

   - einer beigefarbenen Jacke,
   - einem dunklen Kapuzenpullover,
   - einer dunklen Hose mit zwei hellen Streifen auf jeder Seite und
   - einer dunklen Mütze und Handschuhen.

   Die abgestellte Reisetasche weist folgende Besonderheiten auf:

   - blaue Nylontasche mit schwarzen Nähten und schwarzem 
     Reißverschluss,
   - ca. 45 cm lang,
   - sie hat einen seitlich angebrachten Streifen (schwarze Umrandung
     oben und unten, mittig weiß),
   - zwei seitlich angebrachte, schwarze Handgriffe und
   - einen langen schwarzen Trageriemen mit Schulterpolster.

   Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt wollen wissen:
1. Wer kann Angaben zu der Identität der abgebildeten Person machen? 
2. Wo ist die abgebildete Person aufgefallen?
3. Sind die Kleidungsstücke oder die blaue Reisetasche der verdächtigen Person aufgefallen und können Angaben zu deren Herkunft gemacht werden?

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist
eine Belohnung von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt.

Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungen am 14.12.2012 übernommen und das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem
Gebiet der Strafverfolgung beauftragt. Grundlage für die Entscheidung waren Hinweise auf einen radikal-islamistischen Hintergrund des versuchten Sprengstoffanschlags. Aber auch andere Motivlagen und Phänomenbereiche sind weiterhin in Betracht zu ziehen. Vor diesem Hintergrund wird die Bevölkerung mit der heutigen Öffentlichkeitsfahndung erneut um Mithilfe gebeten.


Quelle: Bundeskriminalamt




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Mittwoch, 12. Dezember 2012

BKA: Abschluss des internationalen Polizeiprojekts DET-ILECUs II in Berlin








BKA: Abschluss des internationalen Polizeiprojekts DET-ILECUs II in Berlin

Wiesbaden - Am 12. Dezember 2012 fand die Abschlusskonferenz des
internationalen Polizeiprojekts DET-ILECUs II (Police Cooperation: Fight against organised crime, in particular illicit drug trafficking and the prevention of terrorism) unter Beteiligung der Balkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Serbien) und den Leitern der Bundeskriminalämter Deutschland und Österreich in Berlin statt.
Ebenfalls vertreten waren die Projektteilnehmer von INTERPOL, Europol, dem
Southeast European Law Enforcement Center (SELEC) und dem Regional Cooperation Council (RCC). Das Projekt wurde Anfang 2010 mit dem Ziel gestartet die polizeilichen und justiziellen Strafverfolgungsbehörden in den Westbalkanländern noch besser zu vernetzen und deren Effizienz zu steigern.

Oberste Priorität bei der Umsetzung dieses internationalen Polizeiprojekts hatte die Schaffung neuer Instrumente im Kampf gegen die grenzübergreifende Kriminalität, insbesondere gegen die Drogen- und Wirtschaftskriminalität und den internationalen Terrorismus. Ziel des Projekts war es, Strukturen zu schaffen, die es ermöglichen, dass Strafverfolgungs- und Justizbehörden bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität noch enger und schneller zusammenarbeiten können.

In Berlin zogen nun die beiden Leiter der Bundeskriminalämter Deutschland, Präsident Jörg Ziercke, und Österreich, General Franz Lang, unter internationaler Beteiligung Bilanz: In den zweieinhalb Jahren wurden 217 Projektaktivitäten umgesetzt und sieben Bedarfsanalysen, sogenannte On-The-Spot Analyses (OTSA) erstellt. 75 Trainingseinheiten wurden gemeinsam
mit den Balkanländern durchgeführt. Insgesamt konnten über 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen von Trainings und Workshops
unterrichtet werden.

Wichtige Meilensteine

Ein wichtiger Meilenstein des polizeilichen österreichischen Engagements
am Westbalkan und in Südosteuropa war die Errichtung von International Law
Enforcement Coordination Units (ILECUs). Der zunächst im EU geförderten
Projekt ILECUs I begonnene Aufbau dieser Einheiten, wurde im Rahmen einer
Teilkomponente des nachfolgenden EU-Projektes DET- (Drugs Economic
Terrorism) ILECUs II unter der Leitung des österreichischen Bundeskriminalamts weiter vorangetrieben, so dass diese Units mittlerweile
in sieben Ländern installiert sind. Die ILECUs agieren als zentrale Koordinations-, Kommunikations- und Informationsdrehscheiben zwischen den verschiedenen Einheiten und Institutionen der nationalen und internationalen
Strafverfolgung in den Westbalkanstaaten und tragen damit wesentlich zu
deren engeren Vernetzung bei. "Dadurch wurde die Effektivität der Bekämpfung organisierter, grenzüberschreitender Kriminalität am Westbalkan deutlich erhöht", so der Direktor des Bundeskriminalamts General Franz Lang. "Die Prozesse der Informationsübermittlung und jeweiligen justiziellen sowie
polizeilichen Reaktion über Staatsgrenzen hinweg wurden damit in jedem Staat zentralisiert, vereinheitlicht, einem Prozesscontrolling hinsichtlich
Zeitdauer und Qualität unterzogen und an westliche Standards herangeführt
und diese partiell sogar übertroffen. Nicht zuletzt bedeutet das eine
Steigerung der Rechtssicherheit für die Bevölkerung aller beteiligten
Länder", so Lang.

Über das Projekt

Neben Albanien, Bosnien und Herzegowina nahmen Kroatien, Mazedonien,
Kosovo, Montenegro und Serbien am Projekt teil. 
Unterstützt wird das Projekt von Europol, INTERPOL, EUROJUST, SECI-Center
(Southeast European Cooperative Initiative), OLAF (Europäisches Amt für
Betrugsbekämpfung), RCC, Slowenien und Frankreich. Verantwortlich für die
operative Umsetzung sind die Bundeskriminalämter in Österreich und
Deutschland.

Alle ILECUs in der Westbalkan-Region konnten durch regelmäßige
Zusammentreffen und durch die Schaffung einer gemeinsamen Trainingsplattform zu einem Netzwerk verknüpft werden, daraus ergab sich auch eine verstärkte Kooperation zwischen den Zielländern. Im Rahmen des ILECUs-Netzwerks wurde ein Qualitätsmanagement-System für "Standard Operational Procedures" (SOPs) entwickelt, das regelmäßig durch das Netzwerk aktualisiert wird und so auf Veränderungen in der Kriminalität schnell reagieren kann. Zusätzlich zum ILECUs- Netzwerk wurde ein Netzwerk zur Bekämpfung des Terrorismus in der Westbalkan-Region etabliert. Die Errichtung dieser Netzwerke sowie der Austausch und Transfer von internationalem Wissen trägt dazu bei, dass ILECUs zu immer stärkeren Kooperationsstellen für nationale und internationale Strafverfolgung werden. Schnellere und effizientere Strafverfolgungsprozesse führen zu einer effektiveren Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus.

BKA Präsident Jörg Ziercke: "Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in- und ausländischer Strafverfolgungsbehörden und ein regelmäßiger Austausch sind die zentralen Komponenten der Bekämpfung internationaler Kriminalität. Der Ausbau der polizeilichen Kooperation zwischen den Westbalkan-Ländern und den Staaten der EU ist mit dem Abschluss des Projekts gelungen. Wir wollen auch in Zukunft eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Kommunikation ist hierbei das Schlüsselwort. Im Vergleich zu anderen Regionen der Welt haben wir in Europa in der polizeilichen Zusammenarbeit viel erreicht. Die Rahmenbedingungen, die die Politik hierfür geschaffen hat, suchen weltweit ihresgleichen."

Finanziert wurde das auf 36 Monate angelegte und nun zu Ende gegangene
Projekt von der Europäischen Kommission.

Ein Blick in die Zukunft

Derzeit wird an einer österreichischen Fortsetzung des Projektes
gearbeitet, mit dem Ziel:

- die Nachhaltigkeit der bestehenden ILECUs zu gewährleisten,
- die Staatsanwälte der betreffenden Länder nun auch
miteinzubeziehen und
- der Erweiterung des Netzwerkes auf die Länder Moldawien,
Georgien und der Ukraine.

Die ILECUs sind eine Antwort auf das organisierte Verbrechen und ihre
Zukunftsperspektive ist die Ausrichtung der Region auf die
EU-Mitgliedstaaten, sowohl rechtlich als auch operativ.


Quelle: Bundeskriminalamt



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