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Mittwoch, 23. Januar 2013

Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bitten um Mithilfe bei der Aufklärung des Anschlagsversuchs auf dem Bonner Hauptbahnhof am 10.12.2012







Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bitten um Mithilfe bei
der Aufklärung des Anschlagsversuchs auf dem Bonner Hauptbahnhof am
10.12.2012

Wiesbaden  - Am 10.12.2012, gegen 13:00 Uhr, stellte eine bislang unbekannte männliche Person im Bonner Hauptbahnhof am Gleis 1 eine blaue
Reisetasche ab, in der sich ein Sprengsatz befand. Um weitere Hinweise zur
Identität des Mannes, der die blaue Reisetasche kurz vor der Tat im Bereich
des Bonner Hauptbahnhofes mitgeführt hatte, sowie zur Herkunft der betreffenden Tasche zu gewinnen, haben sich die Bundesanwaltschaft und das
Bundeskriminalamt entschlossen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen. Zu diesem Zweck wird umfangreiches und zum Teil neues Bild-
und Videomaterial auf der Homepage und der Facebookseite des Bundeskriminalamtes veröffentlicht. Des Weiteren werden bundesweit Fahndungsplakate ausgehängt und Handzettel im Bereich des Hauptbahnhofes
Bonn verteilt.

   Die unbekannte männliche Person wird wie folgt beschrieben:

   - 20 - 40 Jahre alt,
   - normale bis kräftige Statur,
   - ca. 167 - 172 cm groß,
   - sie trug zur Tatzeit einen Bart.

   Der unbekannte Mann war bekleidet mit

   - einer beigefarbenen Jacke,
   - einem dunklen Kapuzenpullover,
   - einer dunklen Hose mit zwei hellen Streifen auf jeder Seite und
   - einer dunklen Mütze und Handschuhen.

   Die abgestellte Reisetasche weist folgende Besonderheiten auf:

   - blaue Nylontasche mit schwarzen Nähten und schwarzem 
     Reißverschluss,
   - ca. 45 cm lang,
   - sie hat einen seitlich angebrachten Streifen (schwarze Umrandung
     oben und unten, mittig weiß),
   - zwei seitlich angebrachte, schwarze Handgriffe und
   - einen langen schwarzen Trageriemen mit Schulterpolster.

   Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt wollen wissen:
1. Wer kann Angaben zu der Identität der abgebildeten Person machen? 
2. Wo ist die abgebildete Person aufgefallen?
3. Sind die Kleidungsstücke oder die blaue Reisetasche der verdächtigen Person aufgefallen und können Angaben zu deren Herkunft gemacht werden?

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist
eine Belohnung von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt.

Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungen am 14.12.2012 übernommen und das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem
Gebiet der Strafverfolgung beauftragt. Grundlage für die Entscheidung waren Hinweise auf einen radikal-islamistischen Hintergrund des versuchten Sprengstoffanschlags. Aber auch andere Motivlagen und Phänomenbereiche sind weiterhin in Betracht zu ziehen. Vor diesem Hintergrund wird die Bevölkerung mit der heutigen Öffentlichkeitsfahndung erneut um Mithilfe gebeten.


Quelle: Bundeskriminalamt




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Samstag, 15. Dezember 2012

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Sprengstofffundes am Bonner Hauptbahnhof








Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Sprengstofffundes
am Bonner Hauptbahnhof - Bundeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen
Aufgaben beauftragt

Karlsruhe  - Die Bundesanwaltschaft hat heute (14. Dezember 2012) die Ermittlungen wegen des Sprengstofffundes am Bonner Hauptbahnhof vom 10. Dezember 2012 übernommen. Zugleich hat sie das Bundeskriminalamt beauftragt, unter ihrer Sachleitung die polizeilichen Ermittlungen zu führen. Das Bundeskriminalamt wird eine Besondere Aufbauorganisation einrichten.

Es liegen nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass
es sich bei dem Geschehen um einen versuchten Sprengstoffanschlag einer
terroristischen Vereinigung radikal-islamistischer Prägung handelt.

Nach dem jetzigen Ermittlungsstand stellt sich der Sachverhalt wie folgt
dar:

Am 10. Dezember 2012 gegen 13 Uhr stellte eine männliche Person eine
Sporttasche mit einer zündfähigen Sprengvorrichtung auf dem Bahnsteig Gleis
1 des Bonner Hauptbahnhofs ab. Nach den vorläufigen kriminaltechnischen
Untersuchungen bestand die Sprengvorrichtung aus einem ungefähr 40 Zentimeter langen Metallrohr, das zündfähiges Ammoniumnitrat enthielt und
mit vier Druckgaspatronen umwickelt war, sowie einem Wecker und verschiedenen Batterien, die als Zündvorrichtung dienen sollten. Weswegen
der Sprengsatz nicht detonierte, bedarf weiterer Ermittlungen.

Es liegen belastbare Hinweise dafür vor, dass die verdächtige Person über
Verbindungen in radikal-islamistische Kreise verfügt.

Aufgrund dieser Umstände besteht der Anfangsverdacht, dass er als Mitglied einer terroristischen Vereinigung einen Sprengstoffanschlag verüben wollte (§ 129a Abs. 1, § 211, § 308 Abs. 1 bis 3, §§ 22, 23 StGB).

Die Bundesanwaltschaft hat deshalb heute (14. Dezember 2012) das Ermittlungsverfahren  von der Staatsanwaltschaft Bonn übernommen und das Bundeskriminalamt mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen und der Fahndung nach möglichen Tatbeteiligten beauftragt.

Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen
nicht erteilt werden.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)




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