Montag, 17. Dezember 2012

Ermittlungen zu Schießunfall auf Truppenübungsplatz abgeschlossen



Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Ermittlungen zum Schießunfall auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz, welcher sich am 18. Februar 2012 ereignet hatte, abgeschlossen.

Gegen einen zur Tatzeit 36 Jahre alten Hauptfeldwebel wurde der Erlass eines Strafbefehls in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt.

Dem Angeschuldigten wird eine Straftat der fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen.

Er soll am Tattag im Rahmen einer Übung statt der zu verwendenden Manövermunition sein ihm zugewiesenes Gewehr mit insgesamt 30 Patronen scharfer Gefechtsmunition geladen haben, welche durch grüne Farbe an der Projektilspitze von Manövermunition klar zu unterscheiden war. Insoweit wird ihm zur Last gelegt, die erforderliche Sichtkontrolle nicht durchgeführt zu haben. Er soll danach aus 61 Meter Entfernung auf den Geschädigten insgesamt 8 Projektile abgeschossen haben, wodurch der Geschädigte an beiden Oberschenkeln Splitterverletzungen erlitt und ärztlich versorgt werden musste.

Quelle: Staatsanwaltschaft Görlitz

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