Die
Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Ermittlungen zum Schießunfall auf dem
Truppenübungsplatz Oberlausitz, welcher sich am 18. Februar 2012 ereignet
hatte, abgeschlossen.
Gegen einen zur
Tatzeit 36 Jahre alten Hauptfeldwebel wurde der Erlass eines Strafbefehls in
Höhe von 90 Tagessätzen beantragt.
Dem Angeschuldigten
wird eine Straftat der fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll am Tattag im
Rahmen einer Übung statt der zu verwendenden Manövermunition sein ihm
zugewiesenes Gewehr mit insgesamt 30 Patronen scharfer Gefechtsmunition geladen
haben, welche durch grüne Farbe an der Projektilspitze von Manövermunition klar
zu unterscheiden war. Insoweit wird ihm zur Last gelegt, die erforderliche
Sichtkontrolle nicht durchgeführt zu haben. Er soll danach aus 61 Meter
Entfernung auf den Geschädigten insgesamt 8 Projektile abgeschossen haben,
wodurch der Geschädigte an beiden Oberschenkeln Splitterverletzungen erlitt und
ärztlich versorgt werden musste.
Quelle: Staatsanwaltschaft Görlitz
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