Die
Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Verfahren wegen der Ereignisse an der Görlitzer
Altstadtbrücke am 1. Januar 2011 nach umfangreichen Ermittlungen, insbesondere
im Wege der Rechtshilfe mit der Republik Polen, abgeschlossen.
Es wurde gegen 28 Beschuldigte ermittelt.
Das Verfahren musste
gegen 27 Beschuldigte eingestellt werden, da ein Tatnachweis mit der für eine
Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht zu führen war.
14 der Beschuldigten
konnten auf Lichtbildvorlagen durch Zeugen und Geschädigte nicht wiedererkannt
werden. Anderen Beschuldigten konnte kein individualisierbarer Tatbeitrag
nachgewiesen werden, da verständlicherweise die Aufmerksamkeit der Zeugen
jeweils der Abwehr des Angriffes und der Behandlung der jeweils erlittenen
Verletzungen galt. Mindestens einer der Beschuldigten hat das Alibi, zur
Tatzeit an einem anderen Ort gewesen zu sein.
Gegen einen zur
Tatzeit 17 Jahre alten polnischen Staatsangehörigen wurde Anklage zum
Amtsgericht Görlitz - Jugendschöffengericht - erhoben.
Ihm wird vorgeworfen,
aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes mehrere Geschädigte körperlich misshandelt
und verletzt zu haben. Er selbst soll zwei der Geschädigten mit der Faust in
das Gesicht geschlagen haben.
Insoweit wird ihm gefährliche
Körperverletzung in 16 tateinheitlichen Fällen zur Last gelegt.
Quelle: Staatsanwaltschaft Görlitz
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