Dienstag, 4. September 2012

Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes Reichenbacher Straße in Zwickau wird erneut finanziell unterstützt Landesdirektion Sachsen übergibt Zuwendungsbescheid an Stadt Zwickau




Mit Bescheid vom 31. August 2012 hat die Landesdirektion Sachsen der Stadt Zwickau eine Zuwendung in Höhe von 2.152.093,31 EUR bewilligt. Die zweckgebundene Zuwendung dient der Sicherung und Rekultivierung der Betriebsdeponie der ehemaligen Ziegelwerke Zwickau, einschließlich anteiliger
Leistungen zur Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes südlich der Reichenbacher Straße in Zwickau erfordert im Rahmen der damit einhergehenden und von der Landesdirektion Sachsen bereits mit Zuwendungsbescheid vom 20.08.2012 geförderten Neuordnung der Abwasserentsorgung (siehe Pressemitteilung Nr. 074/2012 vom 22.08.2012) auch die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens.Die örtlichen Gegebenheiten, die bestehenden Nutzungen und die künftig notwendigen Flächenzuschnitte lassen keine andere Einordnung dieses Bauwerks als auf der Teilfläche des von dem ehemaligen Ziegelwerk Zwickau als Deponie genutzten Geländes zu Auf diesem Gelände wurden bis zur Einstellung der Ziegelproduktion nach 1990 auf einer Fläche von ca. 34.000 m² etwa 100.000 m³ vorwiegend Asche, Ziegelbruch und Erdaushub in eine ehemalige Lehmabbaugrube verfüllt.

Möglich ist der Bau des Regenrückhaltebeckens nur dann, wenn die bisher ungesicherte Deponie entsprechend den abfallrechtlichen Anforderungen gesichert und rekultiviert wird. Dieser Sanierungsaufgabe stellt sich jetzt die Stadt Zwickau.Dazu sollen in den Jahren 2013 und 2014 umfangreiche Arbeiten zur landschaftsangepassten Profilierung des ehemaligen Deponiekörpers, der Herstellung dauerhaft standsicherer Böschungen, der schadlosen Oberflächenwasserableitung, zur Einordnung des Regenrückhaltebeckens für die abwasserseitige Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes und einer abschließenden Begrünung vorgenommen werden. Der Freistaat Sachsen bewertet dieses Vorhaben als bedeutende Einzelmaßnahme mit besonders herausgehobenem staatlichem Interesse und fördert die Aufwendungen zu 90% mit Finanzmitteln aus dem Landeshaushalt und dem Fonds für Regionale Entwicklung der Europäischen Union (EFRE).


Quelle: Landesdirektion Sachsen


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