Der Stadtrat der Stadt Zwickau wird sich in seiner
Sitzung am 25. Oktober wie geplant mit dem Neubau eines drittligatauglichen
Fußballstadions befassen. In einem Pressegespräch, das am heutigen Donnerstag
stattfand, stellten Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß sowie die Bürgermeister
Bernd Meyer und Rainer Dietrich die Eckdaten des Organisations-, Finanzierungs-
und Betriebskonzeptes vor. Eigentümer und Bauherr der 18 Mio. Euro teuren
Sportstätte soll demnach die städtische Gebäude- und Grundstücksgesellschaft
Zwickau mbH (GGZ) werden. Die Fertigstellung des Neubaus könnte im Idealfall
bis Sommer 2015 abgeschlossen sein.
Die Stadtverwaltung setzt mit der Beschlussvorlage, die
nun zunächst in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten wird, den Auftrag
des Stadtrates um. Dieser hatte am 26. April einstimmig bei vier Enthaltungen
und dementsprechend keiner Gegenstimme entschieden, dass das
Finanzierungskonzept, das Betreiberkonzept sowie die Folgekostenermittlung in
der Stadtratssitzung am 25. Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
Gleichzeitig trafen die Ratsmitglieder die Entscheidung, dass der Neubau eines
drittligatauglichen Stadions im Stadtteil Eckersbach E 5 2/3 erfolgen soll.
In der gleichen Sitzung verabschiedete der Stadtrat
einstimmig bei einer Enthaltung den Aufstellungsbeschluss über den
Bebauungsplan Nr. 104, Zwickau-Eckersbach, südlich Sternenstraße, Sondergebiet
Sportanlagen/Stadion. Die Erarbeitung des B-Planes ist erforderlich, um die
baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dieses Verfahren soll nun parallel
zur Planung des Stadions vorangetrieben werden. Ob zusätzlich ein
Raumordnungsverfahren erforderlich ist, ist durch die Landesdirektion Sachsen
zu prüfen.
Die Beschlussvorlage, über die der Stadtrat nun in der
Oktobersitzung entscheidet, enthält insbesondere folgende Eckpunkte:
* Die Vorbereitung und Umsetzung des
Investitionsprojektes soll künftig die GGZ übernehmen. Die 100 %-Tochter der
Stadt wird sowohl Eigentümer als auch Bauherr des Stadions.
* Die Kostenobergrenze für die Errichtung des Stadions
wird auf 18 Mio. Euro netto festgeschrieben.
* Den laufenden Betrieb übernimmt später eine eigene,
noch zu gründende Betriebsgesellschaft, die mehrheitlich von der Stadt Zwickau
gehalten wird. Minder-heitsgesellschafter sollen die GGZ sowie der
Generalübernehmer werden, welcher - nach einer erforderlichen Ausschreibung -
die Bauausführung übernimmt.
* Die Haushaltbelastung für den Zuschuss an die neue
Gesellschaft für den Betrieb des Stadions beträgt maximal 600.000 Euro.
Vor Baubeginn ist noch der Tausch von Grundstücken
erforderlich. Auf diese Weise gelangt die Stadt in den Besitz der für den
Neubau erforderlichen Flächen, die noch nicht im Eigentum von Stadt oder GGZ
sind. Die notwendigen Grundstücke werden dann komplett in das Eigentum der
Gebäude- und Grundstücksgesellschaft übertragen werden.
Zugleich wird in der Vorlage das Ziel formuliert, im März
2014 mit dem Bau des drittligatauglichen Stadions beginnen zu können. Die
Fertigstellung wäre dann im Juli 2015.
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