Das
Bürgeramt informiert:
Kinder benötigen bei Auslandsreisen künftig ein
eigenes Reisedokument
Einträge
im Reisepass der Eltern werden ungültig
Aufgrund
europäischer Vorgaben werden Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26. Juni
2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit
müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein
eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument uneingeschränkt gültig.
Das
Bundesinnenministerium des Innern empfiehlt den von der Änderung betroffenen
Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die
Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe,
Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Informationen darüber, welches Dokument für die Einreise in das Zielland
erforderlich ist, finden sich unter www.auswaertiges-amt.de.
Alle
Dokumente können im Bürgerservice im Rathaus beantragt werden. Hierfür sind
eine Geburtsurkunde und ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
erforderlich. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist zudem eine Vollmacht des
nicht anwesenden Elternteils erforderlich, wobei das entsprechende Formular
unter www.zwickau.de zu finden
ist. Die Gebühren richten sich nach der Art des Dokuments. Das Kind muss bei
der Beantragung anwesend sein.
Für
Fragen steht der Bürgerservice gern zur Verfügung (Tel.: 0375 830; E-Mail: buergerservice@zwickau.de).
Quelle: Stadt Zwickau

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