Am 24.03.2012 kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf der BAB 4 am Rasthof Oberlausitz einen
38- jährigen polnischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung
seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen
Steuerhinterziehung vorliegt. Gegen Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt
360,- EUR konnte der Pole eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden und
seine Reise fortsetzen
Quelle: Bundespolizei
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