Neuregelung
auch für den Nachwuchs von Studenten und Berufsschülern
Zwickau
sorgt mit Beginn des neuen Schuljahres dafür, dass sozial benachteiligte Kinder
ein kostenloses Mittagessen erhalten. Damit entlastet die Automobil- und
Robert-Schumann-Stadt nicht nur die betroffenen Familien, sondern leistet
insbesondere einen Beitrag zur gesunden Ernährung. Um die Vereinbarkeit von
Familie und Ausbildung zu verbessern, kommen ab Sommer darüber hinaus auch
Kinder von in Zwickau lebenden Studenten, Berufs- sowie Fachschülern in den
Genuss einer kostenfreien Mittagsversorgung. Die entsprechenden Beschlüsse
fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag mit sehr großer
Mehrheit.
Mit
der „Richtlinie zu Gewährung eines Zuschusses für die gesunde Ernährung von
sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen“ übernimmt die Stadt ab Beginn
des neuen Schuljahres den Eigenanteil in Höhe von 1 Euro, den Betroffene
entsprechend des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Verpflegung in Schulen
und Kindereinrichtungen bezahlen müssen. Die entsprechenden Zuwendungen kommen
– auf Antrag – insbesondere den von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe oder Wohngeld betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute. Die
Regelung gilt für die jungen Zwickauer, die eine
Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten) oder Schule bis Abschluss der 10.
Klasse in Zwickau besuchen. Um in jedem Fall zu gewährleisten, dass die Hilfe
auch tatsächlich bei den Jüngsten ankommt, wird das Geld nicht direkt an die
Betroffenen ausgezahlt, sondern von der Stadtverwaltung an den jeweiligen
Essensanbieter überwiesen.
Die
Stadt Zwickau greift damit eine Regelung auf, die bereits im März 2009
verabschiedet worden war. Damals hatte man sich ebenfalls für das kostenlose
Mittagessen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche entschieden. Mit
der Einführung des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes musste diese Richtlinie
im vergangenen Jahr jedoch aufgehoben werden, da der Eigentanteil von den
Betroffenen selbst aufzubringen war. Erst eine nachträglich geänderte
Durchführungsbestimmung ermöglicht es den Kommunen nun, den Eigenanteil zu
übernehmen, ohne dass diese Leistung den Leistungsempfängern als Einkommen
angerechnet wird.
Einen
gänzlich neuen Weg beschreitet die Stadt hingegen mit der Gewährung eines
kostenfreien Mittagessens für die Kinder von Studenten, Berufsschülern sowie
Schülern stattlich anerkannter Fachschulen, die ihren Hauptwohnsitz in Zwickau
haben. Mit dieser Leistung sollen die betreffenden Eltern finanziell
unterstützt werden und die Vereinbarkeit von Ausbildung und Kindeserziehung
erhöht werden. Gleichzeitig will die Stadt zusätzliche Anreize schaffen, dass
Betroffene ihren Lebensmittelpunkt in Zwickau haben.
Auch
diese Regelung tritt mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 in Kraft. Im
Unterschied zur Richtlinie zur gesunden Ernährung werden die Kosten des
Mittagessens komplett von der Stadt getragen und rückwirkend für das
Schulhalbjahr erstattet.
Für
das Jahr 2012 stehen im Haushalt für beide freiwilligen sozialen Leistungen
insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Die Betroffenen werden durch Veröffentlichungen
im Amtsblatt, im Internet und insbesondere durch Aushänge in den Zwickauer
Kindertageseinrichtungen und Schulen über die neuen Möglichkeiten informiert.
Quelle: Stadt Zwickau
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