Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2012 vor dem
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 38-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Erol G.
wegen
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Revolutionäre
Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. §
129a Abs. 1 StGB).
Bei der
"Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front" (DHKP-C) handelt es
sich um eine linksextremistische ausländische terroristische Vereinigung, die
sich zum Ziel gesetzt hat, das verfassungsgemäße Regierungssystem in der Türkei
durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen und durch ein kommunistisches
Regime marxistisch-leninistischer Prägung zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im
Jahre 1994 hat die Vereinigung zur Umsetzung ihrer Ziele in der Türkei
zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und
Sprengstoffanschlägen verübt. Seit dem Jahre 2001 hat sie dabei wiederholt
Selbstmordattentäter eingesetzt. Die DHKP-C verfügt in Europa über eine
Auslandsorganisation, die sie als "Rückfront" unter anderem zur
Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und
sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre
Mitglieder nutzt.
In der nunmehr
zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, ab Februar
2007 in Deutschland in die Schulungs-, Jugend- und Propagandaarbeit sowie in
die Beschaffung von Finanzmitteln für die DHKP-C eingebunden gewesen zu sein.
Dabei soll er vor allem mit dem Verkauf der Organisationszeitschrift und der
Durchführung kommerzieller DHKP-C-Veranstaltungen befasst gewesen sein. Darüber
hinaus soll er sich jedenfalls in den Jahren 2008 und
2009 an den jährlichen Spendengeldsammlungen der Vereinigung
beteiligt haben.
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