Ein 35- jähriger Ukrainer wurde am
25.03.12 mit seinem LKW - Gespann auf der BAB 4 an der
Anschlussstelle Bautzen Ost durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach
kontrolliert. Da er in seinem vorgelegten ukrainischen Führerschein nicht die
erforderliche Fahrererlaubnisklasse zum Führen des Gespanns nachweisen konnte,
bestand der Straftatverdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Sachverhalt
wurde vor Ort einer Streife der Landespolizei übergeben.
Ebenfalls am
25.03.12 an der Anschlussstelle Bautzen Ost kontrollierten die Beamten in einem
Bus einen weiteren Ukrainer. Der
24- jährige Mann wies sich mit einem gültigen
ukrainischen Reisepass und einem polnischen Schengenvisum aus. Das
Schengenvisum war explizit zum Führen einer Gewerbstätigkeit in Polen
ausgestellt. Da er auch keine Einladung einer polnischen Firma vorweisen
konnte, die seinen Aufenthalt in Deutschland legitimierte, bestand der Verdacht
das er unrichtige Angaben bei der Beantragung des Visums gemacht hat und somit
der Visaerschleichung. Der Mann wurde vorläufig wegen des Verdachts der
strafbaren Einreise und des strafbaren Aufenthalts in der Bundesrepublik
Deutschland festgenommen. Die Bearbeitung dauert an
Quelle: Bundespolizei
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen