Am frühen Morgen des 12.12.2012 hatte eine 28 Jahre alte Frau aus der Gemeinde Leutersdorf im Badezimmer ihrer Wohnung einen Jungen entbunden, den eine gegen 8.30 Uhr herbeigerufene Notärztin leblos vorfand.
Die gerichtsmedizinische Untersuchung des Leichnams ergab, dass das Kind gelebt hatte und durch Kompression der Halsweichteile erstickte.
Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt nunmehr gegen die Kindsmutter wegen des Verdachts des Totschlags.
Totschlag ist mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bedroht.
In vorliegender Sache ist zu berücksichtigen, dass die Tötung des Kindes in bzw. unmittelbar nach der Geburt erfolgte. Bei einer derartigen Konstellation ist wegen der für die Gebärende mit einer Geburt verbundenen psychischen und physischen Belastungen zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall des Totschlages vorliegen könnte. Bis 1998 gab es im deutschen Strafrecht einen Sondertatbestand der Kindstötung (§ 217 StGB), der gerade diesen Besonderheiten während und unmittelbar nach einer Geburt Rechnung trug.
Quelle: Staatsanwaltschaft Görlitz und Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien
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