Freitag, 15. Juni 2012

Ausbau der Zschopauer Straße (B 174) und Genehmigungsverfahren des Haushaltsplans 2012 der Stadt Chemnitz



Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung zum laufenden Genehmigungsverfahren über den Haushaltsplan 2012 der Stadt Chemnitz wird behauptet, dass mit dem Ausbau der Zschopauer Straße (B 174) nur begonnen werde könne, wenn die Stadt zuvor eine hierfür erforderliche Kreditaufnahme genehmigt bekäme. 

Diese Darstellung ist unrichtig.

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Genehmigung der Kreditaufnahme für die Baumaßnahme „Ausbau der Zschopauer Straße (B 174)“ wird darauf hingewiesen, dass nach den geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen hierfür keine rechtsaufsichtlichen Genehmigungsvorbehalte existieren und somit auch kein Genehmigungserfordernis besteht.
Da bereits im städtischen Haushalt für 2011 Beträge für die Baumaßnahme „Ausbau der Zschopauer Straße (B 174)“ vorgesehen waren, muss die Stadt auch nicht die Genehmigung des diesjährigen Haushalts abwarten, sondern hätte bereits in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung mit dem Vorhaben beginnen können, zumal die Stadt bereits seit dem 04.10.2011 über einen entsprechenden Zuwendungsbescheid verfügt. Auch müssten der Stadt nach Kenntnis der Landesdirektion auch ohne Inanspruchnahme der für 2012 geplanten Kreditaufnahme genügend Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils im Jahr 2012 zu Verfügung stehen. So weist der Haushalt der Stadt zum Ende des Jahres 2012 noch einen Bestand an liquiden Mitteln in der Liquiditätsreserve i. H. v. 31,6 Mio EUR aus. Darüber hinaus erhält die Stadt im Jahr 2012 investive Schlüsselzuweisungen i. H. v. ca. 5,5 Mio  EUR, eine Investitionspauschale i. H. v. ca. 3 Mio EUR, einen Straßenlastenausgleich i. H. v. ca. 3, 1 Mio EUR (wovon 821.763,00 EUR auf die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen entfallen) sowie eine investive Zweckzuweisung i. H. v. 1,23 MIO EUR. Diese Mittel, die allesamt zur Finanzierung des Eigenanteils bei dem Vorhaben herangezogen werden können, reichen nach Auffassung der Landesdirektion zur Deckung des Eigenmittelanteils im Jahr 2012 aus. Im Hinblick auf die auch seitens der Stadt betonte Bedeutung der Maßnahme sollte es der Stadt im Rahmen eigenverantwortlicher Prioritätensetzung im investiven Bereich damit möglich sein, die Finanzierung des Vorhabens im Jahr 2012 auch ohne Kreditaufnahme sicherzustellen.
Der Stadt Chemnitz steht es frei, bis zur Obergrenze des in der Haushaltssatzung 2012 veranschlagten Gesamtbetrages Verpflichtungen zu Lasten der Folgejahre einzugehen, wenn zur Finanzierung der daraus in den jeweiligen Veranschlagungsjahren resultierenden Ausgaben keine Kreditaufnahmen erforderlich sind.
Der Beginn des Vorhabens, dessen Eigenmittelfinanzierung sowie das Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre liegt im Ermessen und in der Verantwortung der Stadt. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.  
Dies hat der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Dietrich Gökelmann, in einem aktuellen Schreiben an die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, Barbara Ludwig, nochmals deutlich gemacht.  
Quelle: Landesdirektion Sachsen

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