Im Zusammenhang mit der
Presseberichterstattung zum laufenden Genehmigungsverfahren über den
Haushaltsplan 2012 der Stadt Chemnitz wird behauptet, dass mit dem Ausbau der
Zschopauer Straße (B 174) nur begonnen werde könne, wenn die Stadt zuvor eine
hierfür erforderliche Kreditaufnahme genehmigt bekäme.
Diese Darstellung ist unrichtig.
Hinsichtlich
der Notwendigkeit einer Genehmigung der Kreditaufnahme für die Baumaßnahme
„Ausbau der Zschopauer Straße (B 174)“ wird darauf hingewiesen, dass nach den
geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen hierfür keine rechtsaufsichtlichen
Genehmigungsvorbehalte existieren und somit auch kein Genehmigungserfordernis
besteht.
Da bereits
im städtischen Haushalt für 2011 Beträge für die Baumaßnahme „Ausbau der
Zschopauer Straße (B 174)“ vorgesehen waren, muss die Stadt auch nicht die Genehmigung
des diesjährigen Haushalts abwarten, sondern hätte bereits in der Phase der
vorläufigen Haushaltsführung mit dem Vorhaben beginnen können, zumal die Stadt
bereits seit dem 04.10.2011 über einen entsprechenden Zuwendungsbescheid
verfügt. Auch müssten der Stadt nach Kenntnis der Landesdirektion auch ohne
Inanspruchnahme der für 2012 geplanten Kreditaufnahme genügend Mittel zur
Finanzierung des Eigenanteils im Jahr 2012 zu Verfügung stehen. So weist der
Haushalt der Stadt zum Ende des Jahres 2012 noch einen Bestand an liquiden
Mitteln in der Liquiditätsreserve i. H. v. 31,6 Mio EUR aus. Darüber hinaus
erhält die Stadt im Jahr 2012 investive Schlüsselzuweisungen i. H. v. ca. 5,5
Mio EUR, eine Investitionspauschale i.
H. v. ca. 3 Mio EUR, einen Straßenlastenausgleich i. H. v. ca. 3, 1 Mio EUR (wovon
821.763,00 EUR auf die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen entfallen) sowie eine
investive Zweckzuweisung i. H. v. 1,23 MIO EUR. Diese Mittel, die allesamt zur Finanzierung
des Eigenanteils bei dem Vorhaben herangezogen werden können, reichen nach
Auffassung der Landesdirektion zur Deckung des Eigenmittelanteils im Jahr 2012
aus. Im Hinblick auf die auch seitens der Stadt betonte Bedeutung der Maßnahme
sollte es der Stadt im Rahmen eigenverantwortlicher Prioritätensetzung im
investiven Bereich damit möglich sein, die Finanzierung des Vorhabens im Jahr
2012 auch ohne Kreditaufnahme sicherzustellen.
Der Stadt
Chemnitz steht es frei, bis zur Obergrenze des in der Haushaltssatzung 2012
veranschlagten Gesamtbetrages Verpflichtungen zu Lasten der Folgejahre
einzugehen, wenn zur Finanzierung der daraus in den jeweiligen
Veranschlagungsjahren resultierenden Ausgaben keine Kreditaufnahmen
erforderlich sind.
Der Beginn
des Vorhabens, dessen Eigenmittelfinanzierung sowie das Eingehen von
Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre liegt im Ermessen und in der
Verantwortung der Stadt. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist nicht
erforderlich.
Dies hat der
Präsident der Landesdirektion Sachsen, Dietrich Gökelmann, in einem aktuellen
Schreiben an die Oberbürgermeisterin der Stadt Chemnitz, Barbara Ludwig,
nochmals deutlich gemacht.
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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