Erfolgreich für die Bundespolizei, weniger für die
Betroffenen, verliefen Fahndungskontrollen am vergangenen Wochenende.
So wurde ein
29-jähriger Pole erwischt, nach dem die Staatsanwaltschaft Bielefeld mit
Haftbefehl fahndete. Der Tatvorwurf lautete "14 Fälle des gewerbsmäßigen
Betrugs"! Am Ende konnte der Verhaftete wählen zwischen 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
oder 3.600 EUR Geldstrafe. Seine Wahl fiel schließlich auf den Freiheitsentzug.
Auch ein
38-jähriger Pole wanderte für 5 Tage hinter Gitter, weil er nicht in der Lage
war, die angeordnete Geldstrafe (in diesem Fall 50,00 EUR!) zu bezahlen.
Spitzenreiter
war schließlich ein 41-jähriger Pole, der ebenfalls einwanderte. Einen Teil der
Gesamtfreiheitsstrafe, die das Amtsgericht Mannheim wegen des Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2008 anordnete, hatte der Verurteilte zwar
abgesessen, dennoch blieben für den Moment noch 697 Tage (!) offen.
Wegen einer
Fahndungsnotiz italienischer Behörden wurde ein 40-jähriger Pole unfreiwillig
zum Fußgänger. Ohne sein Wissen hatte er offensichtlich in Polen einen Fiat
Ducato gekauft, obwohl dieser zuvor in Italien gestohlen wurde. Solange die
Eigentumsverhältnisse nicht zweifelsfrei geklärt sind, bleibt der Transporter
nun auf dem Sicherstellungsparkplatz der Ludwigsdorfer Inspektion stehen.

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