Donnerstag, 17. Januar 2013

Ordnungswidrigkeit endet mit Gefängnisaufenthalt






Ordnungswidrigkeit endet mit Gefängnisaufenthalt

Dresden - Bundespolizisten kontrollierten einen unerlaubten Gleisüberschreiter. Doch das sollte nicht der einzige Verstoß bleiben. Nun sitzt der Mann in der JVA.

Gegen 01:00 Uhr wurde der 29-jährige in der vergangenen Nacht durch die Bundespolizei dabei beobachtet, wie er und eine weibliche Bekannte unbefugt die Gleise im Bahnhof Dresden-Mitte überschritten. 
Bei der nachfolgenden Kontrolle durch die Beamten stellte sich heraus, dass der junge Mann durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben war und per Haftbefehl gesucht wurde.
Bei der Durchsuchung des Erfurters auf der Bundespolizeidienststelle wurden mehrere EC-/ Visakarten sowie der Personalausweis einer anderen Person aufgefunden. Es stellte sich heraus, dass diese Sachen am 12.01.2013 durch Diebstahl entwendet wurden und bereits zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Darüber hinaus führte der Mann ein verbotenes Einhandmesser sowie Betäubungsmittel bei sich. Beides wurde durch die Beamten eingezogen.
Da der Gesuchte nicht in der Lage war, der geforderten 960,-EUR zu zahlen, verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen. Er wurde um 09:40 Uhr in die JVA Dresden eingeliefert. Zudem muss er sich noch wegen Diebstahls und den Verstößen gegen das Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten. Im Übrigen wurde sowohl gegen ihn als auch seine Begleiterin ein Verwarngeld in Höhe von 25,-EUR wegen des unbefugten Überschreitens der Gleise erhoben. Die 29-jährige Frau konnte ihren Weg nach erfolgter Identitätsfeststellung fortsetzen.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Dresden


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