Am 01.03.2012 um 00:30 Uhr kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen 28-jährigen polnischen
Staatsangehörigen auf der BAB 4, Rasthof "Oberlausitz". Bei der
fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen
den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Bayreuth
wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag und er zur Festnahme
ausgeschrieben war. Die Strafvollstreckung war ausgelegt auf 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe,
oder Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 160 Euro. Der Mann konnte seine
Haftstrafe abwenden, denn er zahlte den geforderten Betrag und konnte
anschließend seine Weiterreise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizei
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