Am 05.03.2012 gegen
02:50 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach
einen 35-jährigen polnischen Staatsangehörigen auf der BAB 4 nahe Malschwitz.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt,
dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der
Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Freiheitsberaubung vorlag, und er zur
Festnahme ausgeschrieben war. Die Strafvollstreckung war ausgelegt auf 70 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe, oder Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1400 Euro. Dem
Mann wurde der Haftbefehl eröffnet, mit der Zahlung des geforderten Betrages
konnte er seine Haftstrafe abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizei

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