Dienstag, 17. Januar 2012

Oederan erhält im Rahmen der freiwilligen Eingliederung von Frankenstein 361.900 EUR


Die Landesdirektion Chemnitz hat als Folge der freiwilligen Eingliederung der ehemaligen Gemeinde Frankenstein in die Stadt Oederan mit Bescheid vom 17.01.2012 der Stadt Oederan eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 361.900 EUR bewilligt.

Mit der freiwilligen Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des mit sinkenden Einwohnerzahlen verbundenen demographischen Wandels und des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.

Die gewährte Bedarfszuweisung unterliegt insbesondere dem Zweck der Deckung des Eigenmittelbedarfs für die Modernisierung und Funktionsanreicherung der Kultur- und Mehrzweckhalle in Frankenstein. Diese investive Bindung resultiert aus der am 02.11.2011 unterzeichneten Vereinbarung über die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Frankenstein in die Stadt Oederan. Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte seit dem 01.01.2012 gegebene Stadtgebiet der Stadt Oederan und ist nicht auf den Ortsteil Frankenstein beschränkt.

Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Frankenstein in die Stadt Oederan ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die neue Stadt Oederan zu gewährleisten, das System der Zentralen Orte unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes im Hinblick auf die ehemalige Gemeinde Frankenstein zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen.

Damit haben beide Kommunen die Chance zu notwendigen Strukturveränderungen genutzt und eine zukunftsfähige Gemeindestruktur geschaffen.

Das Geld steht der Stadt Oederan ab sofort zur Verfügung.

Quelle: Landesdirektion Chemnitz

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