Die
Landesdirektion Chemnitz hat als Folge der freiwilligen Eingliederung der ehemaligen
Gemeinde Frankenstein in die Stadt Oederan mit Bescheid vom 17.01.2012 der
Stadt Oederan eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen
Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 361.900 EUR bewilligt.
Mit
der freiwilligen Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des mit sinkenden
Einwohnerzahlen verbundenen demographischen Wandels und des Auslaufens des
Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller
Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Die
gewährte Bedarfszuweisung unterliegt insbesondere dem Zweck der Deckung des
Eigenmittelbedarfs für die Modernisierung und Funktionsanreicherung der Kultur-
und Mehrzweckhalle in Frankenstein. Diese investive Bindung resultiert aus der
am 02.11.2011 unterzeichneten Vereinbarung über die freiwillige Eingliederung
der Gemeinde Frankenstein in die Stadt Oederan. Die Verwendungsmöglichkeit der
nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung
erstreckt sich auf das gesamte seit dem 01.01.2012 gegebene Stadtgebiet der
Stadt Oederan und ist nicht auf den Ortsteil Frankenstein beschränkt.
Durch
die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Frankenstein in die Stadt Oederan
ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu
schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung
durch die neue Stadt Oederan zu gewährleisten, das System der Zentralen Orte
unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes im Hinblick auf die ehemalige
Gemeinde Frankenstein zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen.
Damit
haben beide Kommunen die Chance zu notwendigen Strukturveränderungen genutzt
und eine zukunftsfähige Gemeindestruktur geschaffen.
Das
Geld steht der Stadt Oederan ab sofort zur Verfügung.
Quelle: Landesdirektion Chemnitz
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