Die Bundesanwaltschaft durchsucht seit heute Morgen auf
Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs
gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt in Sachsen die Wohnungen von vier
mutmaßlichen Unterstützern der terroristischen Vereinigung
"Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)". Zudem werden zwei
Geschäftslokale eines der Beschuldigten in Sachsen sowie drei weitere Wohnungen
in Thüringen und Baden-Württemberg durchsucht.
Nach den
bisherigen Ermittlungen setzte sich der "NSU" aus den am 4. November
2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. sowie der Beschuldigten Beate Z. zusammen.
Die Gruppierung soll für die Mordserie an neun Mitbürgern türkischer und
griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei
Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom
19.
Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich
sein. Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren
Finanzbedarf zu decken (vgl. Pressemitteilung Nr. 37/2011 vom 13.
November 2011).
Die von der
heutigen Durchsuchung betroffenen Beschuldigten sind verdächtig, die
terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2,
Abs. 5 Satz 1 StGB). Zwei der Beschuldigten sollen Uwe B., Uwe M. und der
Beschuldigten Beate Z.
bereits 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur
Verfügung gestellt haben. Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie dem
"NSU" auch in der Folgezeit logistische Unterstützung zukommen
ließen. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen den Mitgliedern des
"NSU" in den Jahren
2002 und 2003 in Kenntnis der terroristischen Ziele der
Gruppierung mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine
sogenannte Pumpgun.
An den
Durchsuchungen sind neben Vertretern der Bundesanwaltschaft etwa 110
Polizeibeamte aus den Reihen des Bundeskriminalamts sowie aus Sachsen,
Thüringen und Baden-Württemberg beteiligt. Ziel der Maßnahmen ist es, weitere
Erkenntnisse über das Unterstützerumfeld der terroristischen Vereinigung und
die Herkunft der Waffen des "NSU"
zu gewinnen.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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