Montag, 30. Januar 2012

Am Wochenende drei Personen auf Grund von Haftbefehlen durch Bundespolizei verhaftet



Bautzen/Hohendubrau/Zittau (ots) - Am 28.01.2012 um 12:35 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf der BAB 4 an der Anschlussstelle Bautzen Ost einen 50-jährigen
ukrainischen Staatsangehörigen.   Bei der fahndungsmäßigen
Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt und er zur Festnahme ausgeschrieben ist. Zur Vollstreckung wurde eine Restfreiheitsstrafe von 8 Tagen oder zur Abwendung der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 260,- Euro angeordnet. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

   Ebenfalls am Samstag gegen 16:45 Uhr wurde in Hohendubrau ein Deutscher kontrolliert und auf Grund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Bamberg verhaftet. Der 30-jährige Mann hat eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen Körperverletzung zu verbüßen. Nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde, wurde er in die JVA Görlitz eingeliefert.

   In der Nacht vom Samstag zum Sonntag gegen 00:50 Uhr wurde im Rahmen der Schengenbinnenfahndung in der Ortslage Zittau ein polnischer PKW angehalten und kontrolliert. Die Überprüfung des Beifahrers durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz auf Grund eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung wegen besonders schweren Diebstahls in vier Fällen. Der 29-jährigen Polen wurde, nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde, in die JVA Görlitz eingeliefert. Er muss nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, abzüglich der bereits verbüßten 128 Tage Untersuchungshaft, antreten.

Quelle: Bundespolizei

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