Bautzen/Hohendubrau/Zittau (ots) - Am 28.01.2012 um 12:35
Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach auf der BAB 4
an der Anschlussstelle Bautzen Ost einen 50-jährigen
ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen
Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass
gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz
wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt und er zur
Festnahme ausgeschrieben ist. Zur Vollstreckung wurde eine Restfreiheitsstrafe
von 8 Tagen oder zur Abwendung der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 260,-
Euro angeordnet. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte der Mann seine Reise
fortsetzen.
Ebenfalls am
Samstag gegen 16:45 Uhr wurde in Hohendubrau ein Deutscher kontrolliert und auf
Grund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Bamberg verhaftet.
Der 30-jährige Mann hat eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten wegen
Körperverletzung zu verbüßen. Nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde, wurde
er in die JVA Görlitz eingeliefert.
In der Nacht vom
Samstag zum Sonntag gegen 00:50 Uhr wurde im Rahmen der Schengenbinnenfahndung
in der Ortslage Zittau ein polnischer PKW angehalten und kontrolliert. Die
Überprüfung des Beifahrers durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach
ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz auf Grund eines
Haftbefehls zur Strafvollstreckung wegen besonders schweren Diebstahls in vier
Fällen. Der 29-jährigen Polen wurde, nachdem ihm der Haftbefehl eröffnet wurde,
in die JVA Görlitz eingeliefert. Er muss nun eine Freiheitsstrafe von acht
Monaten, abzüglich der bereits verbüßten 128 Tage Untersuchungshaft, antreten.
Quelle: Bundespolizei
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