Die
Landesdirektion Chemnitz hat als Folge des freiwilligen Zusammenschlusses der Gemeinden Bobritzsch und Hilbersdorf mit Bescheid vom 18.01.2012 der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf eine Bedarfszuweisung auf der
Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 594.100 EUR bewilligt.
Mit
dem freiwilligen Gemeindezusammenschluss eröffnen sich auf Grund des mit
sinkenden Einwohnerzahlen verbundenen demographischen Wandels und des
Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender
finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Die
Vereinigung der Gemeinden Bobritzsch und Hilbersdorf dient der dauerhaften
Stärkung der Leistungs-, Verwaltungs- und Finanzkraft der beteiligten Kommunen.
Der Gemeindezusammenschluss schafft eine leitbildgerechte Verwaltungsstruktur
entsprechend den Grundsätzen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im
Freistaat Sachsen vom 26.10.2010, ohne dass dadurch die Finanz- und
Verwaltungskraft des Mittelzentrums Freiberg beeinträchtigt wird.
Entsprechend der
am 06.12.2011 unterzeichneten „Vereinbarung über die Vereinigung der
Gemeinden Bobritzsch und Hilbersdorf zur Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf“ sollen
die Zuwendungen des Freistaates Sachsen vorrangig zur Finanzierung von
Maßnahmen für Infrastruktureinrichtungen verwendet werden. Der Einsatz der
Zuwendung erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen der bisherigen Gemeinden Bobritzsch
und Hilbersdorf.
Die
Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten
Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte seit dem 01.01.2012 gegebene
Gemeindegebiet der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf.
Der
Präsident der Landesdirektion Chemnitz Dietrich Gökelmann lobte die Weitsicht
beider Orte hinsichtlich der Sicherung ihrer künftigen Leistungsfähigkeit. Mit
der Finanzspritze des Freistaates Sachsen werde das Zusammenwachsen der ehemals
selbständigen Kommunen erleichtert. Auch erfahren gemeinsame Projekte, die für
die Identifikation der Menschen mit der neuen Gemeinde von besonderer Bedeutung
sind, damit Unterstützung.
Quelle: Landesdirektion Chemnitz
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