Das Tiefbauamt
der Stadt Chemnitz warnt davor, die Eisfläche der Talsperre Euba zu betreten. Zur
Einhaltung des Stauziels (festgelegte Wasserspiegelhöhe) an der Talsperre wird der
Wasserspiegel gesenkt, wodurch sich zwischen Eisfläche und Wasserspiegelfläche
ein Hohlraum bildet. Das Eis kann an dieser Stelle leicht brechen. Zudem sind Rettungsaktionen
bei hohlen Eisflächen sehr schwierig.
In diesem Zusammenhang wird zudem darauf
hingewiesen, dass laut Grünflächensatzung auch das Betreten zugefrorener Flüsse,
Seen oder Teiche verboten ist (siehe PM 908/2011).
In Chemnitz ist einzig auf dem Stausee
Oberrabenstein bei entsprechender Eisstärke von mindestens 15 Zentimetern das
Eislaufen erlaubt. Auskünfte dazu wie auch zu Eislaufzeiten auf den Anlagen der
Eissport und Freizeit GmbH erhalten Interessenten unter Ruf 0371/ 389710.
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