Mittwoch, 1. Februar 2012

Festnahme eines mutmaßlichen Gehilfen der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)"



Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (1. Februar 2012) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2012 den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Carsten S. in Düsseldorf durch Beamte der GSG 9 festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des Beschuldigten durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen durchsucht.

 Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, Beihilfe zu sechs vollendeten Morden und einem versuchten Mord der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" geleistet zu haben (§ 211, § 27 StGB).

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen bildeten die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit der gesondert verfolgten Beate Z. die terroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" Diese Gruppierung soll für die neun Morde an Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre 2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln verantwortlich sein. Zweck der Vereinigung war es, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen. Seinen Finanzbedarf soll der "NSU" durch Banküberfälle gedeckt haben.

Nach den bisherigen Erkenntnissen war der Beschuldigte in den Jahren 1999 und 2000 im rechtsextremistischen "Thüringer Heimatschutz" aktiv. Bis 2003 unterhielt er Kontakte in rechtsradikale Kreise. Er stand in enger Verbindung zu den drei im Jahr 1998 abgetauchten Mitgliedern des "NSU" und soll diese finanziell unterstützt haben. Zeitweilig soll er der Einzige aus dem rechtsextremistischen Umfeld des "NSU" gewesen sein, der unmittelbaren Kontakt zur sogenannten Zwickauer Zelle hatte.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Ralf W.  dem "NSU" 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben. Er soll Waffe und Munition in Jena gekauft und anschließend an Ralf W. weitergegeben haben, der einen Kurier mit dem Transport zu den "NSU"-Mitgliedern nach Zwickau betraut haben soll. Angesichts seiner engen persönlichen und ideologischen Verbindung zu den "NSU"-Mitgliedern soll der Beschuldigte billigend in Kauf genommen haben, dass die Schusswaffe für rechtsextremistische Morde verwendet werden könnte. Bislang ist es allerdings ungeklärt, ob sie tatsächlich für terroristische Straftaten des "NSU" eingesetzt worden ist.

Der Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)






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