Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (1. Februar 2012)
aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom
31. Januar 2012 den 31-jährigen
deutschen Staatsangehörigen Carsten S. in Düsseldorf
durch Beamte der GSG 9 festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des
Beschuldigten durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts
Nordrhein-Westfalen durchsucht.
Der Beschuldigte
ist dringend verdächtig, Beihilfe zu sechs vollendeten Morden und einem
versuchten Mord der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer
Untergrund (NSU)" geleistet zu haben (§ 211, § 27 StGB).
Nach dem
gegenwärtigen Stand der Ermittlungen bildeten die am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam
mit der gesondert verfolgten Beate Z. die terroristische Vereinigung
"Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" Diese Gruppierung soll
für die neun Morde an Mitbürgern türkischer und griechischer Herkunft der Jahre
2000 bis 2006, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April
2007 sowie die Sprengsatzanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in
Köln verantwortlich sein. Zweck der Vereinigung war es, aus einer fremden- und
staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft
zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen. Seinen Finanzbedarf soll der
"NSU" durch Banküberfälle gedeckt haben.
Nach den
bisherigen Erkenntnissen war der Beschuldigte in den Jahren 1999 und 2000 im
rechtsextremistischen "Thüringer Heimatschutz" aktiv. Bis 2003
unterhielt er Kontakte in rechtsradikale Kreise. Er stand in enger Verbindung
zu den drei im Jahr 1998 abgetauchten Mitgliedern des "NSU" und soll
diese finanziell unterstützt haben. Zeitweilig soll er der Einzige aus dem
rechtsextremistischen Umfeld des "NSU" gewesen sein, der
unmittelbaren Kontakt zur sogenannten Zwickauer Zelle hatte.
Der Beschuldigte
ist dringend verdächtig, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Ralf W. dem "NSU" 2001 oder 2002 eine
Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben. Er soll Waffe und Munition in
Jena gekauft und anschließend an Ralf W. weitergegeben haben, der einen Kurier
mit dem Transport zu den "NSU"-Mitgliedern nach Zwickau betraut haben
soll. Angesichts seiner engen persönlichen und ideologischen Verbindung zu den
"NSU"-Mitgliedern soll der Beschuldigte billigend in Kauf genommen
haben, dass die Schusswaffe für rechtsextremistische Morde verwendet werden
könnte. Bislang ist es allerdings ungeklärt, ob sie tatsächlich für
terroristische Straftaten des "NSU" eingesetzt worden ist.
Der Beschuldigte
wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm
den Haftbefehl eröffnen wird.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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