BAB
4, Görlitz - Dresden, Rastanlage Oberlausitz-Nord
07.08.2013,
18:00 Uhr
Am
Mittwochabend stand ein besonderer Typ Lkw im Fokus des Fernfahrerstammtisches
an der Rastanlage Oberlausitz-Nord bei Bautzen. Die im Volksmund als Giga-Liner
bekannten Nutzfahrzeuge riefen reges Interesse der über 50 Besucher und Zuhörer
hervor. Erster Polizeihauptkommissar Martin Hottinger, Leiter des Verkehrsunfalldienstes
des Autobahnpolizeireviers Bautzen und Spiritus Rex des Bautzener
Fernfahrerstammtisches, führte mit jeder Menge Informationen durch das
Abendprogramm.
Seit
dem 1. Januar 2012 können Unternehmen im Rahmen eines bundesweiten Feldversuchs
derartige überlange Lkw-Gespanne auf ausgewählten Strecken zum Einsatz bringen.
Auch die BAB 4 zwischen Dresden und Bautzen ist für die Nutzung freigegeben. Neben
der Einsatzbeschränkung auf ausgesuchte Strecken müssen die Lkw zudem auch
technisch besonders ausgestattet sowie als „Lang-Lkw“ gekennzeichnet sein und
unterliegen einem generellen Überholverbot. Ihre Fahrer benötigen eine
mindestens fünfjährige Berufserfahrung und müssen auf das Fahrzeug eingewiesen
sein. Beides ist bei einer Kontrolle schriftlich nachzuweisen.
Da
beim Bautzener Fernfahrerstammtisch auch immer die praktischen Erfahrungen im
Fokus stehen, konnte Martin Hottinger eine Bamberger Spedition als Partner
gewinnen. Die Firma Elflein beteiligt sich mit drei derartigen Giga-Linern an
dem Feldversuch und fährt ein Unternehmen im Bautzener Raum zweimal täglich an.
Der Abendzug steuerte außerfahrplanmäßig die Raststätte an, um „aus der Praxis
- für die Praxis“ greif- und erlebbare Informationen liefern zu können. Fahrer
Vadin Becker stellte sein Fahrzeug vor und zeigte mit ein paar Rangierübungen,
wie viel Platz ein solcher Lkw benötigt und wie groß das Geschick des Fahrers
sein muss. Nicht selten ist er auch auf die Geduld anderer Verkehrsteilnehmer
angewiesen, denn ein Giga-Liner ist kein Kleinwagen.
Ob
und inwieweit die Giga-Liner nach Abschluss des Feldversuchs zum 31. Dezember
2016 zum Einsatz kommen werden und welche Folgen ihr Einsatz für den übrigen
Straßenverkehr und auch die Infrastruktur hat, bleibt abzuwarten. In jedem Fall
waren die Teilnehmer des Fernfahrerstammtisches tief beeindruckt.
Weitere
Informationen finden Interessierte in der Verordnung über Ausnahmen von
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen
mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV). (tk)
Quelle: PD Görlitz
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