Dresden - Am späten Mittwochabend kontrollierte eine Bundespolizeistreife auf dem Dresdner Hauptbahnhof einen 25-jährigen Mann. Da er sich nicht auswies, wurde er zum Auffinden eines möglichen Personaldokuments durchsucht. Dabei fanden die Beamten allerdings nicht das Gesuchte, stattdessen kamen zwei kleine Tütchen mit Betäubungsmitteln aus seiner Hosentasche zum Vorschein. Da der junge Dresdner versicherte, dass sich sein Ausweis in seiner Wohnung befinden würde, begleiteten ihn die Beamten im Anschluss dorthin.
Dort staunten die Bundespolizisten allerdings nicht schlecht. Der Mitbewohner des Mannes konsumierte gerade Betäubungsmittel und hatte diverse entsprechende Utensilien vor sich ausgebreitet. Des Weiteren lag ein verbotenes Butterflymesser herum. Nachdem die Identität des 25-jährigen geklärt war, widmeten sich die Beamten seinem Mitbewohner. Bei dessen Überprüfung stellte sich zudem heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Leistungserschleichung vorlagen. Da er nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe in Höhe von 780,-EUR zu bezahlen, wurde der 28-jährige noch in der Nacht in die JVA Dresden eingeliefert.
Beide müssen sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz strafrechtlich verantworten.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Dresden

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