Dienstag, 22. Januar 2013

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied von Al Qaida und Al Shabab






Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied von Al Qaida und Al Shabab

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Januar 2013 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen    den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Emrah E. wegen Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Al Qaida und Al Shabab, Totschlags in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zu einem schweren Raub und Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung von Straftaten erhoben (§ 129b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, § 30 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs.
1, § 250 Abs. 1 Nr. 1b, § 126 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und 6, § 212 Abs.
1, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB).

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich von Mai 2010 bis Januar 2011 als Mitglied an Al Qaida und anschließend bis Juni 2012 an der in Somalia agierenden Al Shabab beteiligt zu haben. Dabei soll er an zwei Kampfeinsätzen der terroristischen Vereinigungen teilgenommen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, unmittelbar bevorstehende Al Qaida-Anschläge in Deutschland vorgetäuscht und dadurch den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Zudem soll er versucht haben, einen seiner Brüder zur Begehung eines schweren Raubes anzustiften, um Geld für Al Qaida zu beschaffen.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:
Nachdem der Angeschuldigte sich spätestens seit Ende 2008 unter dem Einfluss militant-islamistischer Propaganda zunehmend radikalisiert hatte, entschloss er sich, am terroristischen Jihad teilzunehmen. Er reiste deshalb im April 2010 von seinem Wohnort Wuppertal in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet, wo er sich im Mai 2010 der Al Qaida anschloss. Er nahm am täglichen Waffentraining der Organisation teil und wurde für Fahrten zum Transport von Waffen und Verpflegung herangezogen. Zudem hatte er die Aufgabe, bei Gleichgesinnten in Deutschland um Geld für Al Qaida und die Teilnahme am gewaltsamen Jihad zu werben. Unter anderem forderte er im September 2010 einen seiner Brüder - letztlich allerdings erfolglos - auf, einen Einkaufsmarkt in Wuppertal zu überfallen und das erbeutete Geld der Al Qaida zukommen zu lassen. Um im Sinne von Al Qaida die Bevölkerung in Deutschland zu verunsichern, spiegelte er den deutschen Sicherheitsbehörden
in Telefonaten im November 2010 vor, dass drei Anschläge der Terrororganisation im Bundesgebiet unmittelbar bevorstünden. Aufgrund der detaillierten Schilderung der angeblichen Anschlagsvorhaben wurden seine Angaben ernst genommen. 
Sie bildeten die Grundlage für Terrorwarnungen des Bundesinnenministers und
verschärfte Sicherheitsvorkehrungen an öffentlichen Gebäuden. Darüber hinaus
war der Angeschuldigte in Operationen bewaffneter Al Qaida-Mitglieder eingebunden. Er beteiligte sich zumindest an einem terroristischen Angriff auf Angehörige der pakistanischen Armee im Dezember 2010, bei dem mehrere Soldaten getötet wurden.

Mit Einverständnis der Al Qaida-Führung verließ der Angeschuldigte im Januar 2011 das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet und schloss sich der terroristischen Vereinigung Al Shabab in Somalia an. Seit Juni 2011 hatte er Zugang zur Führungsspitze der Organisation. Zu seinen Aufgaben gehörte es unter anderem, Rekruten ideologisch auf den bewaffneten Jihad einzuschwören.
Zudem war er in die Bemühungen von Al Shabab eingebunden, Gelder zu beschaffen und neue Kämpfer zu gewinnen. Insbesondere fungierte er als Kontaktmann für potentielle Rekruten aus Deutschland. Im August 2011 gliederte er sich darüber hinaus in die bewaffneten Verbände von Al Shabab ein, deren terroristische Angriffe sich gegen Truppen der somalischen Übergangsregierung und der sie unterstützenden äthiopischen Armee richteten.
Er nahm zumindest an einem Kampfeinsatz teil, bei dem zahlreiche äthiopische Soldaten getötet wurden.
Der Angeschuldigte wurde am 10. Juni 2012 in Tansania festgenommen. Am
18. Juni 2012 wurde nach Deutschland abgeschoben, wo er bei seiner Ankunft
am Flughafen Frankfurt am Main verhaftet wurde (vgl. Pressemitteilung Nr.17/2012 vom 19. Juni 2012). Der Angeschuldigte befindet sich seither in
Untersuchungshaft.


Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)



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