Alle Hände voll zu tun hatten die Bundespolizisten am
Wochenende in Rostock. Und das lag nicht nur an dem Fußballspiel des FC Hansa Rostock gegen Eintracht Frankfurt,
bei dem Beamte der Bundespolizei im Einsatz waren.
Bereits im Laufe
des Freitags konnten die Beamten insgesamt drei Personen im Seehafen Rostock
feststellen, die nicht die erforderlichen Ausweisdokumente oder
Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland vorweisen konnten. Dabei
handelte es sich um einen 29-jährigen Iraker, eine 24-jährige Weißrussin und
einen 44-jährigen Aserbaidschaner. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde dem
Iraker die Ausreise nach Schweden gestattet. Die Weißrussin konnte ebenfalls
die Dienststelle der Bundespolizei mit der Auflage, zeitnah aus der
Bundesrepublik Deutschland auszureisen, verlassen.
Gegen den Aserbaidschaner lagen mehrere Ausschreibungen
finnischer, norwegischer und deutscher Behörden vor. Da er in der Schweiz als
Asylbewerber registriert ist, wird er dorthin zurückgeschoben. Zur Sicherung
der Zurückschiebung wurde der Aserbaidschaner in die JVA Bützow eingeliefert.
Ebenfalls am
Freitag kam es im Seehafen Rostock zu einer Strafvollstreckung bei einem
23-jährigen bosnischen Fahrer eines LKW.
Dieser hatte gegen das Pflichtversicherungsgesetz
verstoßen und wurde daraufhin durch die Staatsanwaltschaft Regensburg
ausgeschrieben. Da der Mann die 440 Euro hohe Geldstrafe noch vor Ort beglich,
konnte er die 19 Tage Ersatzfreiheitsstrafe umgehen. Nach Zahlung der
Geldstrafe setzte der Bosnier seine Fahrt Richtung Schweden fort.
Im Laufe des
Sonnabends stellten Bundespolizisten im Seehafen Rostock mehrere Personen fest,
eine Frau und sieben Männer, die die erlaubten 90 Tage Aufenthalt im
Schengengebiet überschritten hatten und sich somit unerlaubt in Deutschland
aufhielten. Während zwei serbischen und drei mazedonischen Staatsangehörigen
nach Abschluss der Ermittlungen die Weiterreise in ihre Heimatländer unter
Auflagen gestattet wurde, wurden drei Mazedonier mit dem Fährschiff "Kronprinz
Frederik" nach Dänemark zurückgeschoben.
Quelle: Bundespolizei

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