Mittwoch, 12. Dezember 2012

Feststellungsklage des Deutschen Eishockey Bundes e.V. unzulässig






Feststellungsklage des Deutschen Eishockey Bundes e.V. unzulässig

München - Die vom Deutschen Eishockey Bund e.V. eingereichte und Klage im Bezug auf die Stimmanteile bei der Eishockey Spielbetriebsgesellschafts mbH (ESBG) ist nach Einschätzung der vorsitzenden Richterin am Landgericht I in München am heutigen Montag als unzulässig bewertet worden. Damit ist der DEB mit seiner Klage vom September 2012 gescheitert. Die vorsitzende Richterin erklärte weiterhin, dass die innerhalb der ESBG zu behandelnden Themen außergerichtlich zu klären seien. Nach der aufgrund der kurzfristigen Absage des DEB geplatzten Gesellschafterversammlung treffen sich beide Parteien nun am 19.12.2012 zu konstruktiven Verhandlungen in München. Inhaltlich sollen der künftige Kooperationsvertrag zwischen dem Deutschen Eishockey Bund e.V. und der ESBG sowie der neue Gesellschaftsvertrag der ESBG, welcher unter anderem die Stimmrechtsanteile der GmbH neu ordnen soll, besprochen werden.


Quelle: Eispiraten Crimmitschau, Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH ⋅ESBG



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