Freitag, 4. Januar 2013

Türke kommt Ausreiseaufforderung nicht nach





Türke kommt Ausreiseaufforderung nicht nach

BAB 17/ Bad Gottleuba  - Die Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe
Pirna überprüften bereits am 31. Dezember 2012 auf der BAB 17 einen VW Polo mit dänischer Zulassung. Im Fahrzeug befand sich neben drei Dänen noch ein weiterer Türke (22 Jahre).

Drei Personen konnten sich bei der Kontrolle nicht legitimieren. Über die Kontaktdienststelle zu Dänemark konnten die Fahnder aus Sachsen weitere Erkenntnisse über ihren Aufenthaltsstatus gewinnen. Der Türke wurde mit Anzeigenerstattung durch die Bundespolizei aus dem Polizeigewahrsam entlassen und sollte nach Dänemark zurückreisen.

Das tat er aber offensichtlich nicht, denn zwei Tage später überprüften Bundespolizeibeamte genau diesen VW Polo erneut auf der BAB 17. Als Insasse wurde erneut der 22- jährige Türke vom Silvestertag angetroffen, der
eigentlich schon auf den Weg nach Dänemark sein sollte. Diesmal war der
Fahrer aber ein Mann (22 Jahre) aus Bosnien und Herzegowina. Pech für diesen
war, dass er bei einem durchgeführten Drogenschnelltest auf Kokain positiv
ist und keine Fahrerlaubnis hat. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten
noch weitere drei Gramm Kokain bei dem Beschuldigten auf. Die weiteren
Ermittlungen zum Drogenfahrer aus Bosnien und Herzegowina werden die Beamtender Polizei Sachsen führen.

Weiterhin stellten die Bundespolizeibeamten im Fahrzeug eine Drogenmühle
und eine Feinwaage fest. Der Besitzer der Drogenutensilien konnte ermittelt
werden und bekam auch eine Strafanzeige.

Alle Personen durften nach der strafprozessualen Bearbeitung nach
Dänemark weiterreisen. Für den 22- jährigen Türken besteht weiterhin die
Auflage, bei der Behörde in Dänemark vorstellig zu werden, ansonsten droht
seine Abschiebung.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Altenberg




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