Auch das gibt`s…
Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) fiel Ende Dezember auf der BAB 17 ein Pkw Rover auf. Warum? Die Polizisten stutzten beim Lesen der Buchstabenkombination „RIP“ des amtlichen Kennzeichens.
Nun können in Sachsen seit dem 8. November 2012 wieder die Kfz-Kennzeichen vergeben werden, die bei den Kreisgebietsreformen in den Jahren 1994/1996 und 2008 ausgelaufen waren. Aber wofür sollte „RIP“ stehen?
Eine mögliche Erklärung bot Wikipedia an. Dort war zu lesen, dass die Abkürzung RIP durchaus gebräuchlich ist – allerdings nicht in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Denn R.I.P. (oder eben RIP) könne für lat.: requiescat in pace – Ruhe in Frieden stehen.
Trotz der erweiterten Zulassungsmöglichkeiten im Freistaat, schien diese Interpretation eines Wunschkennzeichens den Fahndern als sehr fragwürdig. Folglich kontrollierten sie das Fahrzeug, nachdem es an der Ausfahrt Heidenau die Autobahn verlassen hatte.
Die Kontrolle förderte letztlich eine irdische Erklärung zu Tage. Die mitgeführten Dokumente offenbarten: RIP sollte für Pirna stehen. Offensichtlich hatte die Prägestelle die Reihenfolge der Buchstaben jedoch verwechselt. Dieser Fehler blieb sowohl der Zulassungsstelle als auch dem späterem Nutzer verborgen. Aufmerksamer waren dagegen unsere Fahnder auf der Autobahn. Sie legten dem 46-jährigen Fahrzeugnutzer nahe, sich ein ordnungsgemäßes Kennzeichen ausstellen zu lassen.
Quelle: PD Dresden
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