Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der "Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU)"
Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Dezember 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 28-jährigen deutschen und libyschen Staatsangehörigen Ahmed K. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistan (IBU)" erhoben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte schloss sich spätestens Ende des Jahres 2010 der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistan (IBU)" an, die im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan agiert. Seither war er in den verschlüsselten Nachrichtenaustausch der "IBU" eingebunden. Zu seinen Aufgaben gehörte es, in Deutschland Geld für die Organisation zu beschaffen und Kämpfer für deren militanten Jihad zu rekrutieren. Er ließ der Führungsspitze der "IBU" über Mittelsmänner insgesamt mindestens 3.500 Euro zukommen. Eine weitere Überweisung von 2.000 Euro konnte er infolge seiner Verhaftung am 13. April 2012 nicht mehr ausführen.
Darüber hinaus wirkte er bei der Propagandaarbeit der "IBU" mit. Er war dafür zuständig, Informationen über die aktuelle politische Lage in Deutschland an die Medienstelle der Organisation zu übermitteln.
Der Angeschuldigte wurde am 13. April 2012 festgenommen. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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