Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. April 2012) auf
Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2012 den 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen
Abdullah S. durch Beamte des Bundeskriminalamts in Köln festnehmen
lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a
Abs. 1 StGB).
Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt
einen staatenähnlichen Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei,
Syrien, Iran und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte
Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verüben.
Seit 2004 begeht die PKK zudem Sprengstoff- und Brandanschläge auf zivile Ziele
in Großstädten und Tourismuszentren der Türkei. In Deutschland und anderen
Ländern Westeuropas haben ihre Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel
für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu
rekrutieren. Der Beschuldigte soll unter dem Decknamen "Hamza" von
Juni 2003 bis Juni 2004 in Deutschland den PKK-Sektor Mitte geleitet haben.
Von Mai 2005 bis Juni 2007 soll er sich bei der PKK-Führung im Nord-Irak
aufgehalten haben. Anschließend soll er bis März 2010 an der Spitze des
"Wirtschafts- und Finanzbüros" (EMB) der Organisation in Europa
gestanden haben. Der Beschuldigte wird noch heute dem Ermittlungsrichter des
Amtsgerichtes Köln vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird. Mit
den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das
Bundeskriminalamt beauftragt.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen