BAB4 / Malschwitz - Ebenfalls am 24.04.2012 gegen
19:50 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen
56-jährigen Ukrainer auf dem Rastplatz "Löbauer Wasser" auf der BAB
4. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung
seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag.
Der Vollstreckungshaftbefehl war ausgelegt auf eine Reststrafe von 15 Tagen
Haft, oder die Zahlung einer Geldstrafe von 360,- Euro inklusive der Kosten des
Verfahrens. Der Mann konnte die angedrohte Haftstrafe durch Zahlung des
geforderten Betrages abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen.
Quelle: Bundespolizei
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