Am 17.03.2012 um 13:30 Uhr kontrollierten Beamte der
Bundespolizeiinspektion Ebersbach einen 31-jährigen polnischen
Staatsangehörigen auf der Chopinstraße in Zittau. Bei der fahndungsmäßigen
Überprüfung seiner Personalien wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein
Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen
Kennzeichenmißbrauchs vorlag und er zur Festnahme ausgeschrieben war. Die
Strafvollstreckung war ausgelegt auf 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder Zahlung
von 400,- Euro plus 60,- Euro Verwaltungskosten. Der Mann konnte seine
Haftstrafe abwenden, denn er zahlte den geforderten Betrag von 460,- Euro und
konnte anschließend seine Weiterreise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizei

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