Neuorganisation der
Mittelbehörde zwischen Regionalisierung und Aufgabenkonzentration
Mit dem heutigen Tag nimmt die durch die Zusammenführung der
drei Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig entstandene
Landesdirektion Sachsen als allgemeine Landesbehörde ihre Arbeit auf. Sie ist
dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern unmittelbar
zugeordnet. Der Hauptsitz der Landesdirektion befindet sich in Chemnitz. Dort
hat auch der Präsident der Landesdirektion sein Büro. Weitere Standorte hat die
Behörde in Dresden und Leipzig.
Mit dem Zusammenschluss der früheren Landesdirektionen ist
die Vereinheitlichung und Straffung von Verwaltungsverfahren verbunden. Bürgern,
Unternehmen und Kommunen wird dies mit übersichtlicheren Verwaltungswegen
zugute kommen. Durch die regionalisierte Organisation an drei Standorten
bleiben jedoch auch Ortskenntnis und der schnelle Kontakt zu den Partnern in
den Landkreisen und Kreisfreien Städten ein wichtiges Qualitätskriterium der
sächsischen Mittelbehörde.
Unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen arbeiten fünf
Fachabteilungen. In den Abteilungen 2 (Inneres, Soziales, Gesundheit), 3
(Infrastruktur) 4 (Umweltschutz) und 5 (Arbeitsschutz) werden Aufgaben
regionalisiert an allen drei Standorten wahrgenommen.
Daneben werden zahlreiche Aufgaben konzentriert. Die
Bearbeiter erledigen von einem der drei Standorte aus ihre Aufgaben mit
sachsenweiter Zuständigkeit.
So sind beispielsweise in Chemnitz die Zentrale
Ausländerbehörde des Freistaates Sachsen mit asylverfahrensrechtlichen
Aufgaben, das Landesamt für Ausbildungsförderung, die Landesfachstelle für
Bibliotheken sowie das Referat „Rehabilitierung, Entschädigung“ angesiedelt. In
Dresden befinden sich das für ganz Sachsen zuständige Sächsische
Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und das Referat „Luftverkehr und
Binnenschifffahrt“. Außerdem hat in der Landeshauptstadt die Abteilung 6
(Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) ihren Sitz. Nur am Standort
Leipzig gibt es die Landesstelle für Bautechnik, die 1. Vergabekammer des
Freistaates Sachsen oder das neu geschaffene Referat „Glücksspielrecht,
Geldwäschegesetz“.
Mit der Zusammenlegung der Landesdirektionen ist auch die Ausgliederung
von Aufgaben verbunden: Die Arbeitsbereiche Verkehrsrecht,
Verkehrsinfrastruktur, Generalverkehrsplanung, Straßenbau und -betrieb,
Brückenbau, Personen- und Güterverkehr gehen zum 1. März 2012 an das neu
gegründete Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) - direkt zugeordnet dem
Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - über.
Die Einzelheiten zur Struktur und den Aufgaben der
Landesdirektion Sachsen sowie Ansprechpartner können über die Internetseite www.lds.sachsen.de
aufgerufen werden. Als Anlaufstelle für Ratsuchende stehen an den Standorten
auch Bürgerbeauftragte zur Verfügung.
Dietrich Gökelmann, Präsident der Landesdirektion, umreißt
Zukunft und Arbeitsweise der neuen Behörde: „Ich wünsche mir, dass mit der
Zusammenlegung der bisher eigenständigen Behörden die Ressourcen noch
zielführender und effektiver eingesetzt werden. Gleichzeitig bin ich sicher,
dass bei allen Änderungen die Nähe zu den Bürgern, Unternehmen und überhaupt zu
allen, die auf die Landesdirektion mit ihren Anliegen zugehen, erhalten
bleibt.“
Quelle: Landesdirektion Sachsen
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