Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. April 2013) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2013 den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Josef D. in Lünen (Nordrhein-Westfalen) durch Beamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen.
Er ist dringend verdächtig, sich von Ende September 2009 bis Mai 2010 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die Ende September 2009 gegründete ausländische terroristische Vereinigung "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) verfolgte das Ziel, an der Wiederherstellung eines allein auf dem islamischen Recht (Scharia) basierenden Gesellschaftssystems in Afghanistan mitzuwirken. Zu diesem Zweck bekämpften ihre Mitglieder Angehörige der internationalen Schutztruppe ISAF sowie afghanische und pakistanische Regierungstruppen. Dabei erachteten sie auch Selbstmordattentate als ein legitimes Mittel. Ende April 2010 kamen mehrere führende DTM-Mitglieder ums Leben. Dies führte innerhalb weniger Wochen zur faktischen Auflösung der terroristischen Vereinigung.
Der Beschuldigte soll im Juni 2009 von Deutschland aus in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist sein. Er ist dringend verdächtig, sich dort Ende September 2009 der DTM angeschlossen und eine Ausbildung an Schusswaffen für die Teilnahme am terroristischen Jihad durchlaufen zu haben. Nach der Auflösung der DTM soll er sich bis zuletzt in Jordanien aufgehalten haben.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beauftragt.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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