Samstag, 12. Januar 2013

Parkhaus Scheibnerstraße in Annaberg-Buchholz darf gebaut werden Verhandlung am 11. Januar 2013 im Rathaus Annaberg-Buchholz





Parkhaus Scheibnerstraße in Annaberg-Buchholz darf gebaut werden Verhandlung am 11. Januar 2013 im Rathaus Annaberg-Buchholz

„Die Klage von Herrn Andreas Vogt wird abgewiesen“. Das war der entscheidende Satz, den die leitende Richterin am Verwaltungsgericht Chemnitz, Frau Ebner am 11. Januar um 14.50 Uhr im Ratsaal des Annaberger Rathauses sprach. Die Baugenehmigung am 27. September 2011 ist rechtmäßig ist durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt worden. Belange des Nachbar-, Immission- und Lärmschutzes wurde nicht verletzt. Das geplante Parkhaus an der Scheibnerstraße in Annaberg-Buchholz, das im Auftrag der Stadt gebaut werden soll, fügt sich nach Art und Maß der Bebauung in das umgebende Mischgebiet ein. Auch im Hinblick auf das in der Baunutzungsverordnung enthaltene Gebot der Rücksichtnahme ist das geplante Bauwerk nicht unzumutbar.
Das ist der wesentliche Inhalt des Urteils, das vom Verwaltungsgericht Chemnitz am 11. Januar 2013 während seiner Verhandlung im Annaberger Rathaus gefällt wurde. Um die Situation am künftigen Parkhausstandort und am Wohngebäude des Klägers, Herrn Andreas Vogt detailliert in Augenschein zu nehmen, tagte die dritte Kammer des Gerichts dazu eigens in Annaberg-Buchholz.
Das Parkhaus an der Scheibnerstraße in Annaberg-Buchholz am ehemaligen Buchholzer Tor darf damit gebaut werden.

„Wir sind sehr froh. Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist in vollem Umfang unserer Argumentation gefolgt“, sagt Bürgermeister Thomas Proksch, der die gesamte Verhandlung am 11. Januar 2013 im Ratssaal des Annaberger Rathauses mit verfolgte. „Für uns als Stadt ist das Parkhaus eminent wichtig. Es gilt, innerstädtisches Leben zu erhalten und die Vermietbarkeit von Immobilien zu sichern. Gebäude, Wohnungen und Betriebe sind nur mit entsprechenden Parkplätzen attraktiv. Ein Zeichen dafür, dass zahlreiche Einwohner hinter unserem geplanten Parkhausbau stehen, sind fast 1000 Unterschriften von Bürgern, die der Werbering bereits gesammelt hat sowie 80 Unterschriften von Besitzern innerstädtischer Immobilien.
Parkmöglichkeiten sind vor allem für Kunden, Touristen, Theatergäste sowie für die Besucher von Kulturstätten, Museen, Arztpraxen, Behörden oder anderen Einrichtungen wichtig.
Das aktuelle Defizit von etwa 1000 Parkflächen in der Annaberger Altstadt kann mit dem geplanten Parkhaus ein Stück weit ausgeglichen werden“.

Auch Jürgen Thiele vom Werbering Annaberg e.V. der örtlichen Händlervereinigung ist erleichtert. „Das Urteil ist so, wie wir es uns vorgestellt haben. Für unsere Händler, die ein hohes Interesse am Parkhaus haben, ist Rechtsicherheit hergestellt worden“.


Quelle: Stadtverwaltung Annaberg- Buchholz



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