Montag, 14. Januar 2013

Lichtenau (Bundesautobahn 4) – Getarnter Stahltransport



Revierbereich Mittweida

Lichtenau (Bundesautobahn 4) –  Getarnter Stahltransport


(Kg) Beamte der Lkw-Kontrollgruppe der PD Chemnitz bemerkten am Sonntag, gegen 15.20 Uhr, auf der A 4, Richtungsfahrbahn Dresden, einen Lkw MAN mit Kühlauflieger und stoppten ihn. Für Lkw besteht ein Sonntagsfahrverbot auf Autobahnen, mit Ausnahme von Transporten mit leichtverderblichen Waren, wozu eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Der Kühlauflieger des Lkw ließ zumindest die Vermutung zu, dass der 32-Jährige leichtverderbliche Ware transportiert. Eine Sondergenehmigung konnte der Fahrer (32) bei der Kontrolle für seine Sonntagsfahrt jedoch nicht vorweisen. Er war zwar am Samstag in Hessen losgefahren, hätte ab 0 Uhr jedoch seine Fahrt bis 22 Uhr am Sonntag unterbrechen müssen. Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Polizisten dann Erstaunliches fest. Kein Obst oder Gemüse o.ä. war im Kühlauflieger verstaut, sondern Spezialgestelle aus Stahl zum Transport von Autoreifen. Damit war für den 32-Jährigen die Fahrt am Sonntag zu Ende. Er muss für die begangene Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 75 Euro zzgl. Gebühren zahlen. Auf den Fahrzeughalter kommen im Zuge der Gewinnabschöpfung höhere Kosten zu. 

Quelle: PD Chemnitz

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