Revierbereich
Mittweida
Lichtenau
(Bundesautobahn 4) – Getarnter
Stahltransport
(Kg) Beamte der Lkw-Kontrollgruppe der PD Chemnitz bemerkten am Sonntag,
gegen 15.20 Uhr, auf der A 4, Richtungsfahrbahn Dresden, einen Lkw MAN mit
Kühlauflieger und stoppten ihn. Für Lkw besteht ein Sonntagsfahrverbot auf
Autobahnen, mit Ausnahme von Transporten mit leichtverderblichen Waren, wozu
eine Sondergenehmigung erforderlich ist. Der Kühlauflieger des Lkw ließ
zumindest die Vermutung zu, dass der 32-Jährige leichtverderbliche Ware
transportiert. Eine Sondergenehmigung konnte der Fahrer (32) bei der Kontrolle für
seine Sonntagsfahrt jedoch nicht vorweisen. Er war zwar am Samstag in Hessen
losgefahren, hätte ab 0 Uhr jedoch seine Fahrt bis 22 Uhr am Sonntag
unterbrechen müssen. Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Polizisten
dann Erstaunliches fest. Kein Obst oder Gemüse o.ä. war im Kühlauflieger
verstaut, sondern Spezialgestelle aus Stahl zum Transport von Autoreifen. Damit
war für den 32-Jährigen die Fahrt am Sonntag zu Ende. Er muss für die begangene
Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 75 Euro zzgl. Gebühren zahlen. Auf den
Fahrzeughalter kommen im Zuge der Gewinnabschöpfung höhere Kosten zu.
Quelle: PD Chemnitz
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