Freitag, 20. April 2012

Polizei gelingt GROSSER SCHLAG gegen KFZ-Verschiebung nach Osteuropa!



4 hochwertige Fahrzeuge im Gesamtwert von 200.000 Euro sichergestellt 4 Tatverdächtige vorläufig festgenommen

   Beamten der Bundespolizeiinspektion Pasewalk ist in enger Zusammenarbeit mit Beamten des Polizeipräsidiums Neubrandenburg ein großer Schlag gegen die KFZ-Verschiebung in Richtung Osteuropa gelungen. Im Laufe des gestrigen Tages (17.04.2012) konnten insgesamt
4 hochwertige Fahrzeuge, darunter ein BMW X6, zwei BMW X5 und ein Audi A4, in der Grenzregion zu Polen (Landkreis Vorpommern
Greifswald) festgestellt und sichergestellt werden.

   Im ersten Fall wollten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk gegen 08:30 Uhr im Bereich der Ortschaft Mewegen einen schwarzen BMW
X6 kontrollieren. Der Fahrzeugführer entzog sich daraufhin der Kontrolle durch Flucht. Trotz einer sofortigen Verfolgung konnte der Fahrer des BMW X6 durch die Beamten nicht gestellt werden. Im Rahmen einer anschließenden Sach- und Personenfahndung, zu der neben weiteren Kräften auch ein Polizeihubschrauber der Bundespolizei und ein Fährtenhund der Landespolizei eingesetzt wurden, konnte das Tatfahrzeug ohne Insassen auf einer feuchten Wiese in der Nähe der Ortschaft Mewegen durch Bundespolizisten festgestellt werden. Der BMW
X6 im Wert von ca. 70.000 Euro musste mittels eines Abschleppunternehmens geborgen werden. Daraufhin erfolgten weitere polizeiliche Ermittlungen, die ergaben, dass der PKW in der Nacht vom 16. April 2012 zum 17. April 2012 in Osnabrück entwendet wurde.
Nachdem die kriminaltechnische Untersuchung durch Beamte der Kriminalpolizei abgeschlossen waren, konnte das Fahrzeug bereits heute zur Übergabe an den Eigentümer überführt werden.

Im zweiten Fall erhielten das Polizeipräsidium Neubrandenburg und die Bundespolizeiinspektion Pasewalk am 17. April 2012 von der Kriminalpolizei in Mannheim (Baden-Württemberg) die Information, dass in den Nachtstunden vom 16.04.2012 zum 17.04.2012 zwei PKW BMW X5 im Wert von je 60.000 Euro entwendet wurden. Daraufhin wurden alle Polizeikräfte, insbesondere im grenznahen Raum, über diese Sachfahndungen informiert.

Die Gemeinsame Diensteinheit (GDE), bestehend aus Kräften der
Landes- und Bundespolizei sowie des Zolls, stellten am 17. April 2012 in den Morgenstunden eines der beiden Fahrzeuge in der Ortslage Löcknitz fest. Beamte der GDE entschieden sich, diesen PKW unverzüglich zu stoppen und zu kontrollieren. Der Fahrer des BMW X5 entzog sich zunächst diesen Kontrollmaßnahmen durch Flucht. Dank eines Bürgerhinweises konnte dieser flüchtige Fahrzeugführer später fußläufig in der Nähe des Grenzüberganges Hintersee aufgegriffen werden. Bei der Durchsuchung der Person fanden die Beamten auch den Fahrzeugschlüssel für den X5. Der PKW konnte dann versteckt in einem Waldgebiet zwischen Grünhof und Glashütte festgestellt und anschließend sichergestellt werden.

Im Zuge der weiteren Fahndungsmaßnahmen konnten Bundes- und Landespolizeibeamte am 17. April 2012  auch den 2. in Fahndung stehenden BWX X5 aufklären. Daraufhin wurden weitere Kräfte zum Einsatz gebracht, die in nahe gelegenen Ortschaften Straßensperren errichteten. An einer Straßensperre in Glashütte konnte der in Fahndung stehende PKW kurze Zeit später festgestellt und gestoppt werden. Der 20-jährige Litauer wurde anschließend vorläufig festgenommen. Am Fahrzeug waren Aufbruchspuren am Türschloss sowie Manipulationen an der Wegfahrsperre bzw. dem Sicherheitssystem erkennbar. Die Kriminaltechnische Untersuchung der beiden Fahrzeuge wird derzeit durch die Kriminalpolizei durchgeführt.

Während dieser Fahndungsmaßnahmen konnten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk auch einen Audi A4 mit litauischen Kennzeichen und zwei Litauern im Alter zw. 20 und 22 Jahren stellen.
Die Kriminalpolizei geht derzeit Hinweisen nach, die auf eine mögliche Tatbeteiligung bei der Verschiebung der beiden PKW BMW X5 hindeuten.

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg prüft gegenwärtig, ob ein Haftantrag für alle 4 Festgenommenen beim zuständigen Amtsgericht gestellt wird.

Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber durch die Landespolizei geführt.

Quelle: Bundespolizei

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