Montag, 5. März 2012

Polizeibilanz Chemnitzer Friedenstag



Zahlreiche Veranstaltungen am Chemnitzer Friedenstag

Im Chemnitzer Stadtgebiet fanden am Montag, dem 5. März 2012, vom Nachmittag bis in die späten Abendstunden zahlreiche Veranstaltungen aus Anlass des 67. Jahrestages der Bombardierung von Chemnitz statt.

Zum Schutz des friedlichen und störungsfreien Verlaufs aller bei der Versammlungsbehörde der Stadt Chemnitz angemeldeten Versammlungen führte die Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge einen Einsatz durch. Unterstützt wurde die Polizeidirektion von Bereitschafts- und Bundespolizisten aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern sowie durch weitere Einsatzkräfte der Bereitschaftpolizei und anderer Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen. Insgesamt waren ca. 2 000 Beamte im Einsatz.

Vorläufiges Fazit
Das Deeskalationskonzept der Polizei ist aufgegangen. Unabhängig von politischen Anschauungen konnten alle Versammlungsteilnehmer das Grundrecht auf freie, aber friedliche, Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausüben.  

Zur zentralen Veranstaltung auf dem Chemnitzer Neumarkt versammelten sich mehrere tausend Chemnitzer zum Gedenken.

Auf der Aufzugsstrecke der IG Chemnitzer Stadtgeschichte gewährleisteten die Einsatzkräfte über weite Strecken den Protest auf Sicht-und Hörweite, teilweise auf sehr nahe Distanz. Das Trennungsgebot wurde jedoch konsequent umgesetzt und so ein direktes Aufeinandertreffen und mögliche Auseinandersetzungen verhindert. Störversuche blieben dennoch nicht aus. So versuchten gegen 19.30 Uhr im Bereich Bernsdorfer Straße ca.
150 Gewaltbereite die polizeiliche Absperrung gewaltsam zu durchbrechen, um auf die Aufzugsstrecke der IG Chemnitzer Stadtgeschichte zu gelangen. Dies konnte nur durch Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock unterbunden werden. In dieser Sache wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs ermittelt.    

Es erfolgte eine Gewahrsamsnahme.
Die Polizei hat weitere 19 Anzeigen aufgenommen, wegen Verstoß Versammlungsgesetz (11), Verstoß Waffengesetz (2), Beleidigung (2), Sachbeschädigung an Polizeifahrzeug (1), Körperverletzung (1), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1).

Nach dem vorläufigen Erkenntnisstand sind Sachschäden an Privat- oder Gemeinschaftseigentum in Chemnitz nicht zu verzeichnen.

Durch das Verkehrskonzept der überwiegend operativen Straßensperrungen an den Strecken der Sternmärsche und anderen angemeldeten Aufzüge konnten Behinderungen des Fahrverkehrs zwar nicht völlig vermieden, aber auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Gegen 21 Uhr wurden alle Sperrungen und Behinderungen aufgehoben.
    
Die bei der Polizeidirektion, der CVAG und der Stadtverwaltung Chemnitz geschalteten Infotelefone wurden rege genutzt. 48 Bürger baten allein am Kontakttelefon der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge um Rat, vor allem zur Verkehrsführung.



Quelle: PD Chemnitz

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