Zahlreiche Veranstaltungen am
Chemnitzer Friedenstag
Im Chemnitzer Stadtgebiet
fanden am Montag, dem 5. März 2012, vom Nachmittag bis in die späten
Abendstunden zahlreiche Veranstaltungen aus Anlass des 67. Jahrestages der
Bombardierung von Chemnitz statt.
Zum Schutz des
friedlichen und störungsfreien Verlaufs aller bei der Versammlungsbehörde der
Stadt Chemnitz angemeldeten Versammlungen führte die Polizeidirektion
Chemnitz-Erzgebirge einen Einsatz durch. Unterstützt wurde die Polizeidirektion
von Bereitschafts- und Bundespolizisten aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg,
Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern sowie durch
weitere Einsatzkräfte der Bereitschaftpolizei und anderer Polizeidienststellen
des Freistaates Sachsen. Insgesamt waren ca. 2 000 Beamte im Einsatz.
Vorläufiges Fazit
Das Deeskalationskonzept
der Polizei ist aufgegangen. Unabhängig von politischen Anschauungen konnten
alle Versammlungsteilnehmer das Grundrecht auf freie, aber friedliche,
Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausüben.
Zur zentralen
Veranstaltung auf dem Chemnitzer Neumarkt versammelten sich mehrere tausend
Chemnitzer zum Gedenken.
Auf der Aufzugsstrecke
der IG Chemnitzer Stadtgeschichte gewährleisteten die Einsatzkräfte über weite
Strecken den Protest auf Sicht-und Hörweite, teilweise auf sehr nahe Distanz.
Das Trennungsgebot wurde jedoch konsequent umgesetzt und so ein direktes
Aufeinandertreffen und mögliche Auseinandersetzungen verhindert. Störversuche
blieben dennoch nicht aus. So versuchten gegen 19.30 Uhr im Bereich Bernsdorfer
Straße ca.
150 Gewaltbereite die
polizeiliche Absperrung gewaltsam zu durchbrechen, um auf die Aufzugsstrecke
der IG Chemnitzer Stadtgeschichte zu gelangen. Dies konnte nur durch Einsatz
von Pfefferspray und Schlagstock unterbunden werden. In dieser Sache wird wegen
des Verdachts des Landfriedensbruchs ermittelt.
Es erfolgte eine Gewahrsamsnahme.
Die Polizei hat weitere 19
Anzeigen aufgenommen, wegen Verstoß Versammlungsgesetz (11), Verstoß
Waffengesetz (2), Beleidigung (2), Sachbeschädigung an Polizeifahrzeug (1),
Körperverletzung (1), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (1) und Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1).
Nach dem vorläufigen
Erkenntnisstand sind Sachschäden an Privat- oder Gemeinschaftseigentum in
Chemnitz nicht zu verzeichnen.
Durch das Verkehrskonzept
der überwiegend operativen Straßensperrungen an den Strecken der Sternmärsche
und anderen angemeldeten Aufzüge konnten Behinderungen des Fahrverkehrs zwar
nicht völlig vermieden, aber auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.
Gegen 21 Uhr wurden alle Sperrungen und Behinderungen aufgehoben.
Die bei der Polizeidirektion, der CVAG und der Stadtverwaltung Chemnitz geschalteten
Infotelefone wurden rege genutzt. 48 Bürger baten allein am Kontakttelefon der
Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge um Rat, vor allem zur Verkehrsführung.
Quelle: PD Chemnitz
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