Am 13. Februar 2012 jährt sich die Bombardierung Dresdens
zum 67. mal. Zum Gedenken an dieses Ereignis finden in Dresden eine Vielzahl
von Versammlungen und Aufzügen sowie offizielle Gedenkveranstaltungen statt.
Leider werden
dabei auch immer wieder Bahngleise betreten, wodurch sich die Personen selbst
in große Gefahr bringen. Auf den Gleisen fahren nicht nur Züge nach einem für
alle ersichtlichen Fahrplan, sondern auch Güterzüge, die aufgrund Ihres
Gewichtes auch bei niedrigen Geschwindigkeiten einen recht langen Bremsweg
haben.
Die
Bundespolizei weist darauf hin, dass das Betreten der Gleise bzw. der Anlagen
der Bahn ausschließlich autorisiertem Personal gestattet ist. Ein
unrechtmäßiger Aufenthalt im Gleisbereich stellt eine Ordnungswidrigkeit im
Sinne der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) dar und kann mit einer
Geldbuße bis zu 5000.- Euro geahndet werden. Gleichzeitig macht die Bahn
entstehende Kosten für die Ausfälle von Zügen aufgrund solcher
Streckensperrungen im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens geltend.
Am 22.02.2011
hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gleisbereich nicht als
Ort für Versammlungen und Demonstrationen genutzt werden darf, da Schienen
Verkehrswege sind, die nicht der Allgemeinheit unterliegen. Eine derartige
Einschränkung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit sieht das
Bundesverfassungsgericht als konform mit dem Artikel 8 des Grundgesetzes an.
Quelle: Bundespolizei
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