Ein
anonymer Hinweis an das Jugendamt des Landkreises Bautzen führte in der Nacht
zu Donnerstag dazu, dass ein Neugeborenes in der Hoyerswerdaer Altstadt tot
aufgefunden wurde.
Ein
unbekannter Informationsgeber hatte Anfang Juli mitgeteilt, dass eine
namentlich bekannte Hoyerswerdaerin schwanger sei, jedoch über keine
Erstausstattung für ihr Baby verfüge. Vermutlich würde die Frau in nächster
Zeit entbinden. Eine sofortige Prüfung ergab, dass weder die 27-Jährige, noch
der Umstand ihrer Schwangerschaft dem Jugendamt bekannt waren.
Kontaktaufnahmeversuche von Mitarbeitern des Jugendamtes zur mutmaßlich
Schwangeren mit dem Ziel, in der Geburtsvorbereitung zu unterstützen,
scheiterten.
Als
auch Recherchen in Geburtsregister und Krankenhausakten sowie im Umfeld der
Frau keine Informationen zu einer Schwangerschaft oder kürzlichen Niederkunft
der 27-Jährigen erbrachten, informierten die Sozialarbeiter am frühen Mittwochnachmittag
die Polizei.
Beamte
machten die vermeintliche Kindsmutter kurze Zeit später in Hoyerswerda ausfindig
und nahmen die Ermittlungen auf. Nachdem sich die Frau bezüglich
Schwangerschaft und Entbindung in Widersprüche verwickelt hatte, wurde ein
Spürhund angefordert. Dieser verwies in dem zu ihrer Wohnung gehörenden Keller
auf eine Stelle, an dem der bereits fäulnisveränderte Leichnam eines männlichen
Neugeborenen aufgefunden wurde.
Kriminaltechniker
waren bis in den frühen Donnerstagmorgen zur Spurensuche und -sicherung im Haus
eingesetzt. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen. In einer ersten
Vernehmung hatte die Tatverdächtige umfangreiche Aussagen zum Sachverhalt
gemacht, deren Wahrhaftigkeit nun überprüft werden muss.
Der
Säuglingsleichnam ist noch im Laufe des Donnerstags obduziert worden. Ein abschließendes
Ergebnis ist erst nach Durchführung aller Untersuchungen zu erwarten.
Auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht
Bautzen am Donnerstagnachmittag gegen die 27-Jährige Haftbefehl wegen des
Verdachts des Totschlags erlassen. Die Frau wurde in eine Justizvollzugsanstalt
überstellt.
Totschlag
ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren bedroht.
Quelle: PD Görlitz
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