Freitag, 12. Juli 2013

Verdacht der Kindstötung in Hoyerswerda


Ein anonymer Hinweis an das Jugendamt des Landkreises Bautzen führte in der Nacht zu Donnerstag dazu, dass ein Neugeborenes in der Hoyerswerdaer Altstadt tot aufgefunden wurde.

Ein unbekannter Informationsgeber hatte Anfang Juli mitgeteilt, dass eine namentlich bekannte Hoyerswerdaerin schwanger sei, jedoch über keine Erstausstattung für ihr Baby verfüge. Vermutlich würde die Frau in nächster Zeit entbinden. Eine sofortige Prüfung ergab, dass weder die 27-Jährige, noch der Umstand ihrer Schwangerschaft dem Jugendamt bekannt waren. Kontaktaufnahmeversuche von Mitarbeitern des Jugendamtes zur mutmaßlich Schwangeren mit dem Ziel, in der Geburtsvorbereitung zu unterstützen, scheiterten.

Als auch Recherchen in Geburtsregister und Krankenhausakten sowie im Umfeld der Frau keine Informationen zu einer Schwangerschaft oder kürzlichen Niederkunft der 27-Jährigen erbrachten, informierten die Sozialarbeiter am frühen Mittwochnachmittag die Polizei.

Beamte machten die vermeintliche Kindsmutter kurze Zeit später in Hoyerswerda ausfindig und nahmen die Ermittlungen auf. Nachdem sich die Frau bezüglich Schwangerschaft und Entbindung in Widersprüche verwickelt hatte, wurde ein Spürhund angefordert. Dieser verwies in dem zu ihrer Wohnung gehörenden Keller auf eine Stelle, an dem der bereits fäulnisveränderte Leichnam eines männlichen Neugeborenen aufgefunden wurde.

Kriminaltechniker waren bis in den frühen Donnerstagmorgen zur Spurensuche und -sicherung im Haus eingesetzt. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen. In einer ersten Vernehmung hatte die Tatverdächtige umfangreiche Aussagen zum Sachverhalt gemacht, deren Wahrhaftigkeit nun überprüft werden muss.

Der Säuglingsleichnam ist noch im Laufe des Donnerstags obduziert worden. Ein abschließendes Ergebnis ist erst nach Durchführung aller Untersuchungen zu erwarten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bautzen am Donnerstagnachmittag gegen die 27-Jährige Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen. Die Frau wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Totschlag ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren bedroht.

Quelle: PD Görlitz

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